Befreiungen gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

 

1.    Filmaufnahmen in einem Waldstück am Engstenberger Weg

 

2.    Erstellung eines Schotterfahrweges ‚Auf dem Stüffgen‘

 

3.    Markt Schloss Morsbroich – Abstellfläche Außenpark

Es handelt sich um eine einmalige Befreiung für den Herbstmarkt. Es besteht keine Möglichkeit, die Fahrzeuge an einem anderen Ort abzustellen.

 

4.    Aufstellung eines Spielgerätes Höfer Weg

 

5.    Veranstaltung Nolden – Bierbörse und Schlebuscher Volksfest

 

6.    Aqualon Entdeckerwoche an der Dhünn

 

7.    Befahren der Wupper mit dem Kanu

 

8.    Betretungserlaubnis NSG Southerberg für Ausbau A3

 

9.    Bestands- und Arterfassung der Amphibien im Naturschutzgebiet ’Wupperhang mit Henkensiepen und Hüscheider Bachtal‘, hier: Heckelsloch

 

Der Beirat nimmt die Befreiungen zur Kenntnis; Nachfragen zu einzelnen Maßnahmen werden von der UNB beantwortet.