Der Ausschussvorsitzende, Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), erteilt Herrn Krämer (Rechnungsprüfung und Beratung (14)) das Wort. Herr Krämer (14) erläutert anhand eines Folienvortrages Art und Umfang der durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und den aus dieser Prüfung resultierenden Bestätigungsvermerk.

 

Anschließend erläutert Herr Schulte (14), ebenfalls anhand eines Folienvortrages, die Bilanz und die Ergebnisrechnung 2017.

 

Die Vortragsfolien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Rf. von Styp-Rekowski (CDU) zur Belegablage erklärt Herr Krämer (14), dass es sich um Jahresabschlussbelege handelt. Herr Stadtdirektor Märtens ergänzt, dass die Belege vorhanden, jedoch nicht immer dort abgelegt waren, wo sie vermutet wurden.

 

Auf Nachfrage von Rf. Hengst (SPD) zur Prüfungsempfehlung einer zeitnäheren Zuordnung von Fördermitteln verweist Herr Schulte (14) auf Seite 34 des Prüfungsberichtes und erklärt, dass es sich zum überwiegenden Teil um Fördermittel der nbso handelt.

 

Der Ausschussvorsitzende, Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), weist auf die grundgesetzliche Verpflichtung des Bundes und des Landes hin, entsprechende Finanzmittel zur Unterstützung der kommunalen Selbstverwaltung zur Verfügung zu stellen, wenn Aufgaben übertragen werden.

Herr Stadtdirektor Märtens erklärt, dass die Kommunen grundsätzlich ausfinanziert sein müssen. Das Stärkungspaktgesetz ist beispielsweise eine solche Finanzierung des Landes, jedoch bei den Kommunen umstritten. Er sagt zu dieser Thematik eine schriftliche Stellungnahme zu.

 

Der Ausschussvorsitzende, Rh Schoofs (BÜRGERLISTE), bittet darum, diesen Themenkreis kritisch zu beobachten und weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Klagemöglichkeit einzelner Kommune gegen das Land zulässt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ausschussvorsitzende, Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), über die Vorlage Nr. 2018/2360 getrennt nach Ziffern 1sowie 2 - 3 abstimmen.

 

Zu Ziffer 1:

 

Beschluss:

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 03.09.2018 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2017 aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

 

Dafür:  6 (2 CDU, 1 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP)

 

Enth.:  1 (BÜRGERLISTE)

 

 

Zu Ziffern 2 – 3:

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage.

 

Dafür:  6 (2 CDU, 1 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP)

 

Enth.:  1 (BÜRGERLISTE)