Nachtrag: 30.08.2018

Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss mit folgenden zu ergänzenden Punkten:

 

- Das Konzept wird auf alle in den Gemeinschaftsunterkünften Lebenden

  ausgeweitet, die vulnerablen Gruppen werden hervorgehoben

- Das Einschalten der Polizei bei Straftaten von strafmündigen Kindern (ab 14

  Jahren) ist aufzunehmen

- Schwangere allein reisende Frauen sind explizit als Teil der besonders vulnerablen

  Gruppe zu nennen

 


Herr Nelson (Soziales) aus dem Bereich Unterbringung und Betreuung der Abteilung

Migration stellt mittels einer Präsentation das Konzept dem Ausschuss vor.

 

Nach Beendigung des Vortrags ist der grundsätzliche Tenor der Ausschussmitglieder

positiv und das Konzept wird als notwendig begrüßt.

 

Der Vorsitzende Rh. Stefan Hebbel (CDU) weist darauf hin, dass das Konzept dahin

gehend geändert werden sollte, dass die Einschaltung der Polizei bei Straftaten von

strafmündigen Kindern ab dem 14. Lebensjahr erfolgt und nicht erst ab dem

18. Lebensjahr.

Rh. Beisicht (PRO NRW) möchte wissen, ob Altersfeststellungen vom Fachbereich

Soziales durchgeführt werden. Frau Kommoß (Soziales) erläutert, dass diese

Verfahren in die Zuständigkeit des Fachbereichs Kinder und Jugend fallen.

Rh. Busch (FDP) stellt die Frage in den Raum, ob es sich bei dem Konzept nicht um

ein allgemeines Konzept für alle in den Unterkünften Lebenden handelt und beantragt

das Konzept auf alle auszuweiten und die vulnerablen Gruppen hervorzuheben.

Frau Monheim (CDU) beantragt, dass schwangere allein reisende Frauen ein

besonderer Teil der vulnerablen Gruppe ist und dass diese deshalb insbesondere zu

benennen sind. Die Verwaltung sichert zu, dass die schwangeren allein reisenden

Frauen in der Einleitung speziell genannt werden.

Frau BM Eva Lux (SPD) fragt nach der Einbeziehung des Sicherheitsdienstes der

Unterkünfte in das vorliegende Konzept.

Herr Nelson (Soziales) erläutert, dass der Fachbereich Soziales zurzeit ein Konzept

speziell für den Einsatz des Sicherheitsdienstes in den Unterkünften entwickelt und

dass das Konzept dann auch Teil der nächsten Ausschreibung der Sicherheits-

dienstleistung sein wird.

Rh. Schaller (Soziale Gerechtigkeit) möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob

es Vorfälle gab, die Anlass für die Erstellung des Konzepts Sicherheitsdienstleistung

waren und wie viele das waren.

Es gibt keinen konkreten Vorfall, erläutert Frau Kommoß (Soziales), aber natürlich

kommen immer mal wieder Zwischenfälle vor, eine valide Aussage kann dazu

allerdings nicht gemacht werden.


dafür:         13  (4 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 Soziale Gerechtigkeit, 1 FDP)

Enth.:           1  (PRO NRW)