Nachtrag: 14.09.2018

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1. Der Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die „Parkanlage Schloss Morsbroich: Umgestaltung zum Ort sozialer und kultureller Begegnung. Wiederherstellung der historischen Sichtbeziehungen zwischen Landschaftspark und innerer Schlossanlage in denkmalgerechten Zustand“ wird zugestimmt.

 

2. Die KulturStadtLev (KSL) wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag auf Basis des „Standortkonzepts für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen“ zu stellen.

 

3. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 1.200.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Der für das Jahr 2019 geplante Kostenanteil von 100.000 € sowie die beantragte - anteilige - Förderung von 90 % werden im Wirtschaftsplan 2019 der KSL dargestellt. Bei einer Bewilligung der Maßnahme erfolgt die Fortschreibung der Finanzierung in den Jahren 2020 bis 2022.

 

 

Leverkusen, 14.09.18

 

gezeichnet

Richrath                                Rh. Eimermacher                  Rh. Ippolito


- einstimmig -