Beschluss:

 

1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,0 Mio. € für einen zur Finanzierung des Umbaus des Gebäudes M benötigten Investitionskredit.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW einzuleiten.


dafür:         40  (OB, 16 CDU, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (PRO NRW)

Enth.:           3  (BÜRGERLISTE)