Sitzung: 16.10.2018 SBP/037/2018
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2018/2227
Beschluss:
1. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren beschlossen.
2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 233/III “Mathildenhof – östlich Bohofsweg“.
3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung
Steinbüchel und beinhaltet die Flurstücke 303 (z. T.), 313 (z. T.),
Flur 14; 70 (z. T.), 72 Flur 15 und 755 Flur 19. Die genaue Abgrenzung des
Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu
entnehmen.
Mit diesem Beschluss sind die Anträge Nr. 2018/2490, Nr. 2018/2464 sowie
Nr. 2018/2509 erledigt.
- einstimmig -