Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 233/III “Mathildenhof – östlich Bohofsweg“.

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Steinbüchel und beinhaltet die Flurstücke 303 (z. T.), 313 (z. T.), Flur 14; 70 (z. T.), 72 Flur 15 und 755 Flur 19. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

 

Mit diesem Beschluss sind die Anträge Nr. 2018/2490, Nr. 2018/2464 sowie

Nr. 2018/2509 erledigt.

 


- einstimmig -