Herr Beig. Lünenbach gibt folgenden Sachstand zum Thema Lärmaktionsplanung:

 

In der ersten Jahreshälfte 2018 konnte die Lärmkartierung für den Straßenverkehr und die Industrieanlagen abgeschlossen werden. Die fertigen Lärmkarten wurden an das LANUV übermittelt und im Anschluss im Umgebungslärmportal des Landes NRW veröffentlicht. Die aus den Lärmkarten ermittelte Betroffenheitsstatistik zeigt, dass in mehreren Bereichen im Stadtgebiet die vom Ministerium definierten Auslösewerte der Lärmaktionsplanung erreicht bzw. überschritten werden. Diese Überschreitung löst die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes aus.

 

Die Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung für die Stadt Leverkusen orientiert sich dabei an Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie und hat folgende Schwerpunkte:

 

1.            Rückblick und Stand der Umsetzung der bisherigen Lärmaktionsplanung

(Stufe I + II)

 

2.         Auswertung der Lärmkartierung 2018

Analog zur letzten Stufe der Lärmaktionsplanung wurden sog. Lärmbrennpunkte als Belastungshotspots identifiziert. Diese bilden die Grundlage für die weitere Maßnahmenplanung.

 

3.         Fortschreibung der Maßnahmenplanung für den Straßenverkehr auf Grundlage der Kartierungsergebnisse

 

4.         Wirkungsanalyse und Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes für den Straßenverkehr

            Die Wirkungsanalyse beinhaltet die Erstellung einer Betroffenheitsstatistik für die jeweiligen Lärmbrennpunkte. Diese Statistik wird sowohl für den Ist-Zustand, als auch für die Planung ermittelt, sodass das Lärmminderungspotenzial der jeweiligen Maßnahme bezogen auf die Anzahl der Betroffenen ermittelt werden kann. Die Maßnahmen werden im Anschluss, auch unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten, priorisiert.

 

5.         Zusammenfassung der Maßnahmenansätze für die weiteren Lärmverursacher (Schienenverkehr, Großflughäfen)

            Es erfolgt eine Darstellung der bestehenden und geplanten Maßnahmen für diese Verkehrsträger.

 

6.         Ermittlung der Ruhigen Gebiete

Bei der Ermittlung der Ruhigen Gebiete wird zwischen absoluter und relativer Ruhe unterschieden. Absolute Gebiete sind insgesamt als leise bzw. ruhig zu bewerten. Relative Ruhe bedeutet eine deutliche Abnahme des Lärms im Kerngebiet gegenüber den Randbereichen eines Gebietes. Dies ist insbesondere in Ballungsräumen eine sinnvolle Differenzierung.

 

7.         Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der Offenlage.

 

 

Der Entwurf des Maßnahmenkonzeptes durchläuft derzeit einen verwaltungsinternen Abstimmungsprozess.

 

Zu Beginn des nächsten Jahres ist anschließend eine Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der umweltpolitischen Sprecher geplant. Eine Einladung zu dieser Veranstaltung wird den Fraktionen noch in diesem Jahr zugestellt. Im Anschluss an diese Vorabstimmung soll der Beschluss für die Offenlage des Entwurfes des Lärmaktionsplanes  eingeholt werden und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange  über die Planung informiert bzw. beteiligt werden.

 

Das Ziel der Verwaltung ist es, den abgestimmten Lärmaktionsplan Ende des nächsten Jahres bzw. nach den Sommerferien 2019 durch den Rat beschließen zu lassen.“