Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt die vollständige Befreiung von der Gebührenpflicht für Sondernutzungen anlässlich des privat organisierten Stadtfestes 2010 gem. § 9 Abs. 7 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen vom 24.10.2007 (Sondernutzungssatzung) und der hierzu anfallenden Verwaltungsgebühr.

 

2.    Außerdem beschließt der Rat gemäß § 9 Abs. 7 Sondernutzungssatzung, dass in 2010 sowohl im Stadtteil Opladen als auch im Stadtteil Schlebusch für eine noch zu bestimmende Veranstaltung anlässlich des Stadtjubiläums einmalig eine Gebührenbefreiung bzw. –reduzierung von bis zu 1.000 € gewährt wird.


Im Rahmen der Diskussion über die Befreiung von Gebühren wünscht Rh. Schoofs den Hinweis zu Protokoll, dass andere Vereine und private Veranstalter von Festen nur dann eine Gebührenbefreiung erreichen können, wenn ein entsprechender Antrag durch die Politik im Rat gestellt wird.

 

Rh. Hupperth ergänzt den Hinweis um die Klarstellung, dass sich der Antrag dann aber auch auf ein Stadtfest für die gesamte Stadt Leverkusen und nicht nur auf ein Stadtteilfest beziehen kann.

 

Frau Bürgermeisterin Lux lasst über die Vorlage unter Berücksichtigung der Ergänzung vom 03.12.09 abstimmen.


dafür:                 54       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, pro NRW, DIE LINKE)

dagegen:            2       (OP)

Enthaltungen:     7       (BÜRGERLISTE)