Der Ausschuss ist sich nach längerer Aussprache einig, dass die im Antrag der CDU-Fraktion vom 19.10.18, Nr. 2018/2549, beantragte Versorgungsquote von 60 % die Grundlage für die Abstimmung über die beiden Ergänzungsanträge Nr. 2018/2564 und Nr. 2018/2575 ist. Der Ausschuss stimmt deshalb über den Antrag Nr.  2018/2549 zu TOP 5.3 zuerst ab.