Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erkundigt sich, ob inzwischen die wasserrechtliche Erlaubnis für das Bauvorhaben erteilt wurde.

 

Frau Cremer (61) erläutert, dass es sich bei dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Im Rahmen der Auslegung werden auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Vor dem Satzungsbeschluss erfolgen die endgültigen Abwägungen.

 

Frau Beigeordnete Deppe ergänzt, dass die wasserrechtliche Erlaubnis parallel zur Auslegung des Bebauungsplans geklärt werden muss. Frau Beigeordnete Deppe versichert, dass es nicht zum Satzungsbeschluss kommt, wenn nicht alles positiv beschieden ist.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, dass dies so zu Protokoll genommen wird.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gibt zudem zu Protokoll, dass seine Fraktion hier ausreichende barrierefreie Fahrradabstellplätze sowie Elektroladestationen für Fahrräder fordert. Zudem soll dem Investor vorgeschlagen werden, über den Parkplätzen Solarpanels zu errichten.

 

 

Beschluss:

 

1.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen (Anlage 2 der Vorlage) wird gefolgt.

 

2.      Der Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 34/I „Gewerbefläche Hitdorf-Ost/Wiesenstraße“ wird zugestimmt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

3.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 34/I „Gewerbefläche Hitdorf-Ost/Wiesenstraße“ (Anlage 3.1 und 3.2 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 4 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

4.      Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der diesem Beschluss beigefügten Entwurfsbegründung für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


dafür:         15  (6 CDU, 4 SPD, 1 OP, 1 PRO NRW, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)