Nachtrag: 06.11.2018 Nummer 1
Sitzung: 12.11.2018 SG/022/2018
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: 2018/2574
Rh. Busch (FDP) ändert den Antrag wie folgt ab:
Dezentrale Unterbringung von Obdachlosen unter anderem in städtischen Flüchtlingsunterkünften.
Beschluss über geänderten Antrag:
Rh. Busch (FDP) stellt den Antrag vor und führt aus, dass die Verwaltung mit der
Prüfung beauftragt werden soll, ob eine dezentrale Unterbringung von Obdachlosen
in freien Räumlichkeiten in Flüchtlingsunterkünften möglich ist.
Rh. Müller (CDU) fragt nach, ob es überhaupt einen Bedarf geben würde?
Herr Klein (Caritas) führt aus, dass seit 1993 die Angebote für Obdachlose in
Leverkusen weiter entwickelt werden. Ein Bedarf, wie er hier suggeriert würde, gibt es
in Leverkusen nicht. Wenn Menschen hier auf der Straße leben, dann hat das immer
einen individuellen Grund, der nicht darin liegt, dass das Platzangebot nicht
vorhanden ist. Außerdem warnt Herr Klein (Caritas) davor, die Klientel der
Obdachlosen und der Flüchtlinge zu mischen, da beide eine andere Ausrichtung in
der Betreuung haben.
Auch aus Sicht des Beigeordneten Herrn Lünenbach (Dezernat III) besteht kein
Bedarf, da sowohl Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose mit ausreichendenden
Kapazitäten vorhanden sind. Deshalb ist das Prüfergebnis hier, dass kein Bedarf
besteht, die Flüchtlingsunterkünfte für Obdachlose zu öffnen.
Rh. Feister (CDU) erläutert, dass er den Antrag ablehnen wird, aber nur weil laut
Herrn Klein (Caritas) kein Bedarf besteht und er die Erfahrung gemacht hat, dass bei
doch auftretendem Engpass durch den Fachbereich Soziales unbürokratisch und
schnell eine Lösung angeboten wird.
Frau Willich (Soziales) bestätigt, dass immer irgendwo ein „Notbett“ zur Verfügung
gestellt werden kann und für psychisch kranke Obdachlose außerdem sogar im Notfall
ein „Notbett“ im „Hotel Anders“ möglich ist.
dafür: 1 (FDP)
dagegen: 10 (3 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 Soziale Gerechtigkeit)
Enth.: 1 (OP)