Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Rh. Pott (OP) beantragt, die Ziffer 2 b des Beschlussentwurfes der Vorlage zu vertagen.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath schlägt vor, über die Ziffer 2 b des Beschlussentwurfes der Vorlage getrennt abzustimmen. Hiermit erklärt sich Rh. Pott (OP) einverstanden.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Ziffer 2 b des Beschlussentwurfes der Vorlage abstimmen

 

dafür:         12  (OB, 3 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           1  (OP)

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über den Rest des Beschlussentwurfes der Vorlage ohne Ziffer 2 b abstimmen.

 

dafür:         12  (OB, 2 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           1  (CDU)

 

Somit ergibt sich folgender Beschluss:

 

1.    Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass nach den förderrechtlichen Bestimmungen mindestens ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 10 % zu tragen ist.

 

2.    Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Die Finanzierung des notwendigen kommunalen Eigenanteils bei einer gewährten Projektförderung des

 

a.  Moduls 1 (Bausteine 1 - 8 des Standortkonzepts für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen mit geschätzten Gesamtkosten von rd. 1,2 Mio. €) in einmaliger Höhe von 120.000 €.

 

b.  Zu Modul 2 (Baustein 9 des Standortkonzepts für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen, der sogenannte „Zubau“) wird die Verwaltung beauftragt, die bauplanerischen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit eine Antragstellung im Rahmen der Regionale 2025 oder anderer Förderkulissen erfolgreich sein kann.

 

Der notwendige kommunale Eigenanteil ist innerhalb des Wirtschaftsplans der KSL darzustellen. Des Weiteren sind ab der Fertigstellung der Module für den laufenden Betriebsaufwand und die kalkulatorischen Kosten jährliche zusätzliche Aufwendungen einzuplanen. Der Zuschuss der Stadt an die KSL ist analog zu erhöhen.

 

3.    Gemäß der Haushaltsverfügung vom 23.05.2018 der Bezirksregierung Köln bedarf eine Ausweitung der etatisierten Zuschüsse der Zustimmung der Kommunalaufsicht.