Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf der Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co. KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2019 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Kalkulation 2019 auf der Basis der testierten Vorkalkulation der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten erfolgen.

 

2.    Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1.1 der Vorlage) und die Ermittlung der Gebührensätze (Anlage 1.2 der Vorlage) werden zur Kenntnis genommen.

 

3.    Die Satzung zur 22. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung wird in der als Anlage 3 zur Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.


- einstimmig -