Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Molitor (01) erklärt, dass der Antrag ergänzt werden müsste, damit keine Änderung des konsumtiven Haushaltes erforderlich wird, aber alles im Jahr 2019 umgesetzt werden kann.

 

Zum Beschlusspunkt 1 müsste folgender Buchstabe „e.“ hinzugefügt werden:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzlichen Mittel im Kontext des „Leitbildes Grün“ in Höhe von 200.000 € im Jahr 2019 überplan- beziehungsweise außerplanmäßig bereitzustellen.“

 

Außerdem müsste folgender zusätzlicher Beschlusspunkt 4 eingefügt werden:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die unter den Punkten 2 und 3 geforderten Stellen mit dem Stellenplan 2020 einzurichten und die Besetzung der Stellen im Jahr 2019 vorzunehmen.“

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erklärt zu Protokoll, dass die Fraktion BÜRGERLISTE, es für völlig unangemessen halte, dass Anträge, die in nicht unerheblichem Maße den Haushalt verändern, so kurzfristig eingebracht werden.

 

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) beantragt, den Antrag bis zur Ratssitzung vor der Sommerferien 2019 zu vertagen. Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

 

dafür:         12  (4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV)

dagegen:  36  (OB, 14 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           1  (DIE LINKE.LEV)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Im Verlauf der Diskussion beantragt Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) geheime Abstimmung. Weitere Ratsmitglieder unterstützen anschließend den Antrag auf geheime Abstimmung, so dass das erforderliche Quorum von 11 Stimmen erreicht wird.

 

Für die geheime Abstimmung werden von den Fraktionen folgende Stimmzähler benannt:

Rh. Müller (CDU), Rf. Hengst (SPD), Rh. Danlowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt geheim über den Antrag einschließlich der von Herrn Molitor (01) vorgeschlagenen Änderungen abstimmen.

 

Nach Abschluss der Abstimmung verkündet Herr Oberbürgermeister Richrath das Ergebnis:

abgegebene Stimmen :                             49

ungültige Stimmen:                                      0

gültige Stimmen:                                         49

dafür:                                                             29

dagegen:                                                      19

Enth.:                                                              1

 

Somit ergibt sich folgender Beschluss:

 

1. Im Kontext des Leitbilds Grün werden die folgenden Punkte mit 200.000 Euro im Haushalt 2019 unterstützt:

a. Die Stadt legt ein Förderprogramm zur Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung auf. Mit dem Programm soll die Verwaltung Bauherren und Hausbesitzer umfassend über bereits bestehende Möglichkeiten zur Unterstützung von Baubegrünungen, z.B. direkte Zuschüsse für Begrünungsmaßnahmen und reduzierte Niederschlagswassergebühren, informieren und beraten.

 

b. Gleichzeitig soll die Stadt bei Neubau und Sanierung städtischer Gebäude, sowie Schulen und Kindertagesstätten eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Die Stadt untersucht ihren Gebäudebestand daher hinsichtlich der Eignung für Dach- und Fassadenbegrünung. Dazu erarbeitet sie ein Begrünungskonzept und setzt dieses sukzessive im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten um. Ferner wird überprüft, ob weitere städtische Flächen entsiegelt und bepflanzt werden können.

 

c. Ebenso soll die Luftreinhaltung durch Pflanzung von Bäumen an stark befahrenen Straßen gefördert werden.

 

d. Für die Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen des Leitbilds Grün wird die Verwaltung beauftragt, sich mit dem Leitbild für das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zu bewerben.

 

e. Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzlichen Mittel im Kontext des „Leitbildes Grün“ in Höhe von 200.000 € im Jahr 2019 überplan- beziehungsweise außerplanmäßig bereitzustellen.

 

2. Zur personellen Unterstützung des städtischen Mobilitätsbeauftragten wird eine zusätzliche Stelle mit einem Stellenumfang von 30 Stunden eingerichtet.

 

3. Bei der Bauaufsicht und bei der Gebäudewirtschaft werden zusätzlich je eine unbefristete Vollzeitstelle eingerichtet.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter den Punkten 2 und 3 geforderten Stellen mit dem Stellenplan 2020 einzurichten und die Besetzung der Stellen im Jahr 2019 vorzunehmen.