1.    Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der/des

      

       A 1:     Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Rhein-Berg, Albertstraße 22, 51643 Gummersbach

       A 2:     Thomas Benker, Von-Brentano-Straße 13, 51375 Leverkusen und weitere 11 Bewohner der Von-Brentano-Straße 13, 15, 17

 

       A 3:     Benedikt Rees, Blankenburg 15, 51381 Leverkusen

 

       A 4:     Wilfried Breuch, Von-Brentano-Straße 9 a, 51375 Leverkusen und 8 Mitunterzeichner

 

       wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 12 der Niederschrift) entschieden. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.    Entsprechend des Ergebnisses der Abwägung wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176/III „Von-Brentano-Straße“ geändert (Anlage 2). Der Rat macht sich damit alle bisherigen Abwägungsentscheidungen zu eigen. Dem geänderten Entwurf einschließlich der Änderung der textlichen Festsetzungen und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

       Das Gebiet wird nun in etwa begrenzt:

- im Norden durch die südliche Grundstücksgrenze der Häuser Von-Brentano-Straße Nr. 17, 15, 13 und die südliche Grenze der Garagenanlage bzw. des Wendeplatzes,

- im Osten durch die westliche Grundstücksgrenze Von-Brentano-Straße Nr. 9 a,

- im Süden durch die nördliche Grenze der Oulustraße (Landesstraße 58), nach 40 m um ca. 12 m nach Norden zurückspringend und

- im Westen durch den Weg auf dem Gelände der Gesamtschule Schlebusch.

 

Der neue Geltungsbereich ist der Anlage 13 der Niederschrift zu entnehmen.

 

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 176/III „Von-Brentano-Straße“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 14 der Niederschrift), wird gemäß § 10 Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), in Verbindung mit

- Baunutzungsverordnung - BauNVO i. d. F. d. B. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) und

- Landesbauordnung - BauO NRW i. d. F. d. B. vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2008 (GV. NRW. S. 644) sowie

- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380) als Satzung beschlossen.

 

4.    Die als Anlage 15 der Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung wird gebilligt.


dafür:                 57       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, pro NRW, DIE LINKE)

Enthaltungen:     5       (2 Freie Wähler OWG-UWG, OP)