Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Auf Nachfrage von Rh. Paul Hebbel (CDU) erläutert Frau Beigeordnete Deppe, dass die Aufstellung der Satzung im Rahmen der neuen Bauordnung erforderlich geworden ist, um überhaupt weiterhin Ablösebeträge erheben zu können. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wird eine neue Stellplatzsatzung gemeinsam mit dem Büro Planersocietät erarbeitet.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet um eine Erhöhung der Beträge in § 2 des Satzungsentwurfs unter Punkt 1. Herr Neuendorf (OP) schließt sich dieser Forderung an.

 

Frau Beigeordnete Deppe macht folgenden Vorschlag:

 

§ 2 wird wie folgt geändert:

 

§ 2

 

Festlegung der Höhe des Geldbetrages

und des Vomhundertsatzes

 

(1)       Die durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten für den Grunderwerb je Stellplatz betragen:

 

a)      in der Gebietszone I    23.000,00 €,

 

b)      in der Gebietszone II   15.000,00 €.

 

 

Die genannten Beträge in den folgenden Absätzen sowie nachfolgenden Paragraphen werden entsprechend angepasst.

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage mit vorgenannter Änderung


- einstimmig -