Herr Küppers (Kinder und Jugend) erläutert anhand von PowerPoint-Folien, wie er die dargestellten Zahlen ermittelt hat. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Beschluss:

 

1. Für das am 01.08.2019 beginnende Kindergartenjahr 2019/2020 werden entsprechend der Anlage 1 die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 15.02.2019 noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2019/2020 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2019 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.


- einstimmig -