Auf Bitte von Herrn Krampf (SPD) stellt Frau Beigeordnete Deppe dar, dass im hinteren Bereich keine überbaubaren Flächen festgesetzt wurden. Zwar wird allgemein ein Wohngebiet ausgewiesen, diese Flächen sind jedoch nicht mit Wohngebäuden bebaubar.

 

Beschluss:

 

1.    Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ wird zugestimmt. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bürrig und beinhaltet in der Flur 5 die Flurstücke 36, 77, 139, 146, 147, 148, 366, 380 (teilweise), 381 und 741 (teilweise). Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 7 der Vorlage).

 

3.    Dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 4 und 6 der Vorlage) zugestimmt.

 

4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


dafür:         15  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV)

dagegen:     1  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (OP)