Nachtrag: 18.01.2019

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Tagesordnungspunkte zur Thematik „Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in den drei Stadtbezirken“ 20.1 (2017/1842) und 20.2 (2019/2668) werden vorgezogen und gemeinsam nach dem Tagesordnungspunkt 4 beraten.

 

Einem Mitunterzeichner des Bürgerantrags, Herrn Flock, wird einstimmig Rederecht für vier Minuten erteilt. Herr Flock macht einige Ausführungen zu dem Anliegen, für die Hitdorfer Rheinwiesen wieder ein Grillverbot einzuführen und regt den Hitdorfer See als Alternative an.

 

Herr Krause (CDU) teilt die von dem Bürgerantragsteller geschilderte Problematik dem Grunde nach und beantragt, eine Fläche am Hitdorfer See anstatt der Fläche in der Hitdorfer Laach für das Grillen auszuweisen.

 

Laut Herrn Schmidt (30) liegt der Hitdorfer See in einem Schutzgebiet; eine Freigabe für das Grillen müsste von der Verwaltung zunächst geprüft werden. Darüber hinaus beantwortet Herr Schmidt (30) einige weitere Fragestellungen zur Grillproblematik.

 

Rh. Eckloff (CDU) teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I einen Eindruck der Situation vor Ort gemacht hat, jedoch die Inhalte des Bürgerantrags nicht in der drastischen Form bestätigen kann.

 

 

Herr Molitor (01) macht den Vorschlag, die Verwaltungsvorlage zu beschließen und somit die Probezeit für die Grillfläche in der Hitdorfer Laach zu beenden bzw. das Grillen dort dauerhaft zu ermöglichen. Parallel dazu soll die Verwaltung beauftragt werden, eine Fläche am Hitdorfer See als weitere Option für testweises Grillen im Stadtbezirk I zu prüfen.

 

Aus Sicht von Herrn Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sind im Grillbereich Hitdorfer Laach zu wenig ausreichend dimensionierte Mülleimer vorhanden. Außerdem wären größere Findlinge sinnvoll, damit das Befahren des Geländes mit Pkw unterbunden wird.

 

Auf Nachfrage von Rh. Scholz (CDU) teilt Herr Schmidt (30) mit, dass bei Beschwerden über das Grillen an Wochenenden die Feuerwehr Leverkusen kontaktiert werden soll, die das Anliegen an den Bereitschaftsdienst des Fachbereichs Recht und Ordnung weiterleitet, der wiederum gegebenenfalls den privaten Sicherheitsdienst informiert.

 

Auch Herr Berghaus (SPD) spricht sich für größere Abfallbehälter und/oder ein höheres Reinigungsintervall sowie eine engere Überprüfung der Parksituation aus, sofern dies erforderlich wird.

 

Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos lässt zunächst über den Bürgerantrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Bürgerantrag

 

dafür:           1  (CDU)

dagegen:  10  (3 SPD, 3 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE.LEV)

Enth.:           1  (SPD)

 

Damit ist der Bürgerantrag Nr. 2017/1842 abgelehnt.

 

 

Anschließend lässt Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos über den folgenden Prüfauftrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Fläche am Hitdorfer See für das Grillen zunächst im Rahmen einer Testphase ausgewiesen werden kann.

 

dafür:         11  (4 SPD, 4 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE.LEV)

dagegen:     1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

 

Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos lässt sodann nacheinander über die Punkte 1 und 2 der Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage Nr. 2019/2668 zu Punkt 1

 

dafür:         11  (4 SPD, 3 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE.LEV)

dagegen:     1  (CDU)

 

Beschluss zu Punkt 2 der Vorlage Nr. 2019/2668:

 

Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu Punkt 1 der Vorlage Nr. 2019/2668 legt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die folgende Fläche der abgeschlossenen Testphase für ihren Stadtbezirk dauerhaft als öffentliche Grillfläche fest:

 

Die ausgewiesene Fläche in der Hitdorfer Laach (Anlage 1 der Vorlage).

 

dafür:         11  (4 SPD, 3 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE.LEV)

dagegen:     1  (CDU)