Bericht des Dezernenten für Bürger, Umwelt und Soziales

im Bürger- und Umweltausschuss vom 24.01.2019

 

 

1.         Holzvermarktung

 

Die durch das Bundeskartellamt geforderte Neuorganisation der Forstwirtschaft führt dazu, dass sich die FBG neu organisieren musste, da der Landesbetrieb Wald und Holz seit dem 01.01.2019 kein Holz mehr aus dem Kommunal- und Privatwald verkaufen darf.

 

Damit die Holzvermarktung weiterhin erfolgen kann, war es nötig, dass die FBG zum 01.01.2019 der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Bergisches Land beitritt (Zusammenschluss mehrerer FBGs – Aufnahmegebühr der Stadt Leverkusen: 1.000 Euro). Die Arbeit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung erfolgt ehrenamtlich.

 

Für den Holzverkauf ist zukünftig die Holzkontor Rhein-Berg GmbH zuständig (Anteil der Stadt Leverkusen: 1.890 Euro).

 

2.         Beförsterung

 

Die Beförsterung soll bis auf weiteres unverändert durch den Förster, Herrn Zimmermann, erfolgen. Dies ist vermutlich nicht günstigste, aber die wirtschaftlichste Lösung.