Sitzung: 18.02.2019 RAT/043/2019
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2019/2668
1. Das
Grillen auf den drei bisherigen Testflächen im Stadtgebiet wird dauerhaft erlaubt.
Die diesbezügliche Ordnungsbehördliche Verordnung zur 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den
Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen vom 11.12.2008 (Anlage 1 zur
Niederschrift) wird beschlossen.
3. Der
Rat der Stadt Leverkusen stimmt der testweisen Ausweitung des Grillens in
öffentlichen Anlagen auf ein viertes Gebiet: Großer Silbersee, Liegewiese
hinter dem Strandabschnitt bis 30.09.2020 zu.
Die Testphase wird
insbesondere unter den Gesichtspunkten Vermüllung, Lärm und Vandalismus bis zum
Ablauf der Frist evaluiert. Über eine dauerhafte Freigabe dieser Fläche ist anschließend
separat zu entscheiden.
Die diesbezügliche
Ordnungsbehördliche Verordnung zur 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf
den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen vom 11.12.2008 (Anlage 1
zur Niederschrift) sowie die diesbezügliche Ordnungsbehördliche Verordnung zur
1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz Leverkusener Seen vom
06.04.2004 (Anlage 2 zur Niederschrift) wird beschlossen.
Der Rat unterstützt folgende zu Punkt 2 der Vorlage getroffenen Beschlüsse der Bezirksvertretungen:
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Fläche am Hitdorfer See für das Grillen zunächst im Rahmen einer Testphase ausgewiesen werden kann.
- Vorbehaltlich des
Ratsbeschlusses zu Punkt 1 der Vorlage Nr. 2019/2668 legt die Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk I die folgende Fläche der abgeschlossenen Testphase für
ihren Stadtbezirk dauerhaft als öffentliche Grillfläche fest:
Die ausgewiesene Fläche in der Hitdorfer Laach (Anlage 1 der Vorlage).
- Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu Punkt 1
der Vorlage Nr. 2019/2668 legt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II die
folgende Fläche der abgeschlossenen Testphase für ihren Stadtbezirk dauerhaft
als öffentliche Grillfläche fest:
Die ausgewiesene Fläche an den Wupperwiesen in der Nähe der Düsseldorfer Straße
(Anlage 2 der Vorlage).
- Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob am Wanderparkplatz Düsseldorfer Straße in Opladen eine Dixi-Toilette aufgestellt werden kann.
- Vorbehaltlich des
Ratsbeschlusses zu Punkt 1 legt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III
die folgende Fläche der abgeschlossenen Testphase für ihren Stadtbezirk
dauerhaft als öffentliche Grillfläche fest:
Die ausgewiesene Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen der Wilmersdorfer
Straße und dem Ophovener Weiher (Anlage 3 der Vorlage).
- Die Verwaltung wird mit der
Aufstellung von standsicheren Toiletten an der Grillfläche am Ophovener Weiher
beauftragt.
- Des Weiteren soll die
Verwaltung das erforderliche Volumen der Müllbehälter überprüfen. Sie soll die
Einhaltung der Vorgaben (geordnete Müllentsorgung, Grillverbot an trockenen
Tagen und anderes) verstärkt kontrollieren.
- Zudem wird die Verwaltung mit
der Aufstellung eines (provisorischen) Zaunes zur Wilmersdorfer Straße zum
Schutz der spielenden Kinder während der Grillsaison beauftragt.
dafür: 44 (OB, 13 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 2 (CDU)