Frau Cremer (61) erläutert die Vorlage sowie die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes aufgrund der vorliegenden Bauvoranfrage für einen Hotelneubau in dem Gewerbegebiet, welches nach der bestehenden Hotelstudie der Wirtschaftsförderung Leverkusen und der entsprechenden politischen Beschlusslage in diesem Gebiet verhindert werden soll.

 

Frau Beigeordnete Deppe stellt in diesem Zusammenhang dar, dass die vorliegende Hotelstudie der WfL nicht ausreichend ist, um hier städtebaulich steuern zu können. Dies ist über eine Ergänzung und einen Beschluss noch abzusichern.

 

Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) bittet um Beantwortung über die Niederschrift, inwieweit das Vergnügungsstättenkonzept in diesem Bebauungsplan berücksichtigt wird und wie hier Spielhallen etc. verhindert werden können.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) stellt fest, dass eine Einzelhandelsnutzung nicht Bestandteil dieser Vorlage ist. Dies wird durch Frau Beigeordnete Deppe bestätigt. Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet, dies zu Protokoll zu nehmen.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 88/II „Overfeldweg/Olof-Palme-Straße“ - 1. Änderung.

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bürrig und beinhaltet in Flur 18 die Flurstücke 24, 25, 28, 29, 36, 37, 80, 207, 208, 313, 314, 315, 316, 409, 419, 420, 421, 437, 438, 464, 468, 469, 470, 476, 477, 478, 485, 492, 496, 513, 514, 515, 516, 520, 533, 534, 535, 539, 550, 551, 555, 557, 559, 593, 594, 595, 607, 608, 667, 668, 669, 670, 671, 673, 676, 677, 678, 679, 680, 920 sowie teilweise 571, 693 und 920. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

- einstimmig -

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

4.     Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 88/II „Overfeldweg/Olof-Palme-Straße“ - 1. Änderung in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ mit der Priorität I aufgenommen wird.

 

- einstimmig -