Befreiungen gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

 

1.  Entfernen von Wasserschösslingen an Weiden und Gehölzschnitt im Rheinvorland, Wiesenstraße

 

2.  Zuwegung Balkantrasse auf vorhandener Wegeführung im Bereich Neukronenberger Straße

 

3.  Erstellung einer provisorischen Baustraße im Bereich Höhenstraße/Wiehbachtal

 

4.  Beschneiden von Gehölzen im Rheinvorland, Rheinstraße

 

5.  Entfernen von sechs Bäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (VSP) in Romberg

 

6.  Märkte Schloss Morsbroich im Juni und Oktober 2019 – temporäre Abstellfläche im Außenpark für Fahrzeuge der Marktbeschicker

 

7.  Befahren der Wupper mit dem Kanu bis zur Rehbockanlage in Opladen

 

8.  Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Videobeobachtung von Siebenschläfern

 

Der Beirat nimmt die Befreiungen zur Kenntnis; Nachfragen werden von der UNB beantwortet.