Beschluss:

 

1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3 der Vorlage) wird gefolgt.

 

2. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

3. Der weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.


dafür:         37  (15 CDU, 10 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     3  (OP)