Beschluss:
1. Dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung
vorgebrachten Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Anlage 3 der Vorlage) wird gefolgt.
2. Der
Entwurf des Lärmaktionsplanes wird gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
3. Der weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.
dafür: 37 (15 CDU, 10 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 3 (OP)