Gremium: Finanz- und Rechtsausschuss

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Die Tageordnungspunkte 4.1 (Änderungsantrag Nr. 2019/2816) und 4.2 (Antrag Nr. 2019/2768) werden gemeinsam beraten.

 

Rh. Müller (CDU) macht den Vorschlag, dass der Änderungsantrag in den Antrag Nr. 2019/2768 integriert wird.

 

Dem stimmen die Antragsteller zu.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag mit Änderungen des Änderungsantrages

 

1.    Die Stadt Leverkusen verzichtet bei allen zukünftigen Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich derer die sich zurzeit im Ausschreibungsverfahren befinden, auf sachgrundlose Befristungen nach § 14 Abs. 2a und Abs. 3 TZBfG und wandelt alle derzeitigen sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge um.

2.    Der Job Service Beschäftigungsförderung gGmbH (JSL) wird die Ausnahme ermöglicht, sachgrundlose Befristungen im Rahmen der Beschäftigungsprogramme einzusetzen.

3.    Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, sich gegenüber den städtischen Beteiligungsgesellschaften dafür einzusetzen, dass Arbeitsverträge dort nicht mehr ohne Sachgrund befristet werden. Dabei soll er unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die dafür erforderlichen Maßnahmen einleiten und für ihre Umsetzung sorgen.

4.    Über die Umsetzung in den städtischen Beteiligungsgesellschaften wird der Personal- und Organisationsausschuss jährlich informiert.

 

 

dafür:           8  (4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     8  (5 CDU, 1 OP, 1 PRO NRW, 1 FDP)

 

Damit ist der Antrag bei Stimmgleichheit abgelehnt.