Gremium: Hauptausschuss

Der stellvertretende Vorsitzende, Rh. Löb (SPD), eröffnet die Sitzung für den Bürger- und Umweltausschuss und erteilt Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) das Wort zur Geschäftsordnung.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) ist der Auffassung, dass er für seine Fraktion an der Sitzung des Hauptausschusses und Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) an der Sitzung des Bürger- und Umweltausschusses heute teilnehmen können. Er erklärt, dass er seitens der Verwaltung, Frau Weber (01), kurz vor der Sitzung informiert wurde, dass dies nicht möglich ist, da der anwesende Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) ordentliches Mitglied im Bürger- und Umweltausschuss sowie im Hauptausschuss ist und er in beiden Ausschüssen daher Rede- und Stimmrecht hat. Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) bittet darum, diese Regelung aufgrund der gemeinsamen Sitzung aufzuheben und wie von ihm vorgeschlagen zu verfahren. Sollte dies nicht möglich sein, bittet er um eine förmliche Mitteilung aus der deutlich wird, warum die damalige Stellungnahme von Herrn Rosenstock (Redaktionelle Anmerkung: Damaliger Abteilungsleiter im Amt für Rats- und Bezirksangelegenheiten), auf der die Entscheidung fußt, immer noch richtungsweisend sein soll. Er bittet Herrn Oberbürgermeister Richrath um eine pragmatische Lösung für die heutige Sitzung.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath sagt eine nachträgliche schriftliche Mitteilung zur Rechtslage zu und erteilt das Wort an Frau Weber (01). Sie erläutert, dass sich die Regelung aus einem Gutachten von Herrn Rosenstock, Amt für Rats- und Bezirksangelegenheiten, von Oktober 1997 zur Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Frage der Stellvertretung in Ratsausschüssen ergibt, welches ihrer Kenntnis nach weiterhin Gültigkeit hat und nach dem zu verfahren ist. Die Kernaussage ist folgende: „Die Kernfrage, ob sich Ausschussmitglieder in den Ausschüssen vertreten lassen dürfen, wenn sie selbst anwesend sind, ist mit nein zu beantworten. Aus der Übernahme des Mandates erfolgt die Teilnahmeverpflichtung des Mitgliedes für die Sitzungen der Gremien, in die es gewählt wurde. Solange das Mitglied anwesend ist, ist die Stellvertretung grundsätzlich nicht möglich.“

Da Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) das ordentliche Mitglied für beide Ausschüsse ist, kann entweder nur er oder in seiner Vertretung der anwesende Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) an der gemeinsamen Sitzung teilnehmen. Die Problematik dieser Personenüberschneidung ist erst kurz vor der Sitzung aufgefallen und wurde direkt mit Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) und Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) besprochen.

 

Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) verlässt daraufhin den Sitzungsraum.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) weist darauf hin, dass er zudem Antragsteller ist und sich gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu Wort melden darf. Herr Oberbürgermeister Richrath macht deutlich, dass nicht Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) als Person, sondern die Fraktion BÜRGERLISTE Antragstellerin ist.

 

Der stellvertretende Vorsitzende, Rh. Löb (SPD), stellt sodann die Beschlussfähigkeit des Bürger- und Umweltausschusses fest.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) gibt zu Protokoll, „dass hier eine Verwaltungsmeinung geäußert wurde, die in keinem der Gremien irgendwo jemals beschlossen worden ist und dass diese Verwaltungsmeinung dazu führt, dass ich mir als Vertreter von Karl Schweiger nicht mit ihm die Arbeit teilen kann, in dem ich die Meinung für den Hauptausschuss deutlich mache und er für den Bürger- und Umweltausschuss. Ich lege Wert darauf deutlich zu machen, dass es sich um eine Meinung eines Verwaltungsangestellten handelt, der schon lange nicht mehr im Dienst der Stadt ist, und dass dies nirgendwo in irgendeinem Gremium beschlossen worden ist. Diese Vorgehensweise ist willkürlich.“

 

Herr Oberbürgermeister Richrath eröffnet die Sitzung für den Hauptausschuss und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath schlägt für den Hauptausschuss eine verbundene Beratung mit getrennter Abstimmung der Tagesordnungspunkte 2 bis 5 vor. Rh. Scholz (CDU) erweitert diesen Vorschlag für den Hauptausschuss dahingehend, dass zudem eine Gesamtredezeitbegrenzung auf 8 Minuten pro Person festgelegt wird. Bürgermeister Marewski (CDU) beantragt diese beiden Regelung analog für den Bürger- und Umweltausschuss.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) hält diese Vorgehensweise für nicht zielführend und richtig, da hier verschiedene unabhängige Tagesordnungspunkte bzw. Anträge mit verschiedenen Schwerpunkten behandelt werden sollen und spricht sich für eine getrennte Behandlung und Abstimmung nacheinander analog der Tagesordnung aus.

 

Der stellvertretende Vorsitzende, Rh. Löb (SPD), lässt zunächst für den Bürger- und Umweltausschuss über die verbundene Beratung mit getrennter Abstimmung der Tagesordnungspunkte 2 bis 5 und einer Redezeitbegrenzung auf 8 Minuten pro Person abstimmen:

 

dafür:         13  (4 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath für den Hauptausschuss über die verbundene Beratung mit getrennter Abstimmung der Tagesordnungspunkte 2 bis 5 und einer Redezeitbegrenzung auf 8 Minuten pro Person abstimmen:

 

dafür:         12  (4 CDU, 5 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     3  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW, 1 DIE LINKE.LEV)