Gremium: Bürger- und Umweltausschuss

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Tagesordnungspunkte 2 (Antrag Nr. 2019/2861), 3 (Antrag Nr. 2019/2866), 4 (Antrag Nr. 2019/2868) und 5 (Antrag Nr. 2019/2869) werden gemeinsam beraten.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) moniert, dass er aufgrund der Komplexität des Problems und der beschlossenen Einschränkungen keine Gelegenheit finden wird, die Darstellung der Fraktion BÜRGERLISTE vernünftig und nachhaltig vorzutragen. Er erläutert sodann die Anträge und Anliegen seiner Fraktion auf der Basis einer Stellungnahme, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Aus Zeitgründen war es Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) nicht möglich, diese Stellungnahme durch weitere Belege zu ergänzen.

 

Herr Greven (37) nimmt seitens der Fachverwaltung Stellung. Er erklärt, dass ein externer Notfallplan für die Altlastendeponie nicht erforderlich ist, weil es sich um keine Störfallanlage im Sinne des Bundesimmissionsschutzsrechtes handelt. Gleichwohl ergibt sich mit der Kombination aus dem internen Alarmplan der Deponie und dem eigenen Alarmplan der Feuerwehr das, was der externe Notfallplan enthalten würde. Nicht enthalten sind betriebsspezifische Risiken, da es sich bei der Altlastendeponie um keine Betriebsanlage handelt.

 

Zur Fragestellung der Übung teilt Herr Greven (37) mit, dass Übungen nach dem externen Notfallplan für die Bevölkerung nicht vorgesehen und daher nicht notwendig sind.

 

Zur von der Feuerwehr Leverkusen innerhalb der Einhausung gezogenen Probe konnte das Landesumweltamt keine Auffälligkeiten nachweisen. Die Feuerwehr Leverkusen hat zur Probenentnahme Mittel des Luftmesswagens der Currenta genutzt und die Probe zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) nach Essen gebracht, wo sie unter Laborbedingungen untersucht wurde. Die Quelle des Geruchs am 07.04.2019 war somit nicht die Baustelle bzw. nicht die Einhausung.

 

Herr Greven (37) erläutert, dass die Warnung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen per Erlass geregelt ist. Die Kernpunkte dieses Erlasses sind, dass der Einsatzleiter der Feuerwehr bzw. der Krisenstab frei von politischen Vorgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden hat, was, wie und wer gewarnt wird. So ist es am 07.04.2019 nach besten Wissen und Gewissen erfolgt. Die Feuerwehr hat sich ein Bild der Lage gemacht und die Fragestellung vertieft, ob gefährliche Stoffe vor Ort messbar sind. Eine Warnung erscheint erst dann als sinnvoll, wenn sie konkret und nachvollziehbar ist. Abhängig von der Art der vorgefundenen Gefahr gestaltet sich auch die jeweilige Warnung. Im vorliegenden Fall wurde kein Gefahrstoff vorgefunden und richtig gehandelt.

 

Die Feuerwehr ist für diese Ereignisse und ad hoc Messungen von Stoffen sehr gut ausgerüstet und kann ein breites Spektrum abdecken. Darüber hinaus hat sie die Möglichkeit, sich Hilfe mit mobiler Labortechnik aus Köln oder Essen zu holen.

 

Herr Beigeordneter Lünenbach (Dezernat III) erklärt, dass die Geruchswahrnehmungen am 07.04.2019 in keinem Zusammenhang zu den Eingriffen stehen, die hier thematisiert werden. Damit ist die Diskussion auf dem gleichen Stand wie in der letzten Sitzung der Bürger- und Umweltausschuss vom 14.03.2019 bzw. der Sondersitzung des Rates vom 07.03.2019. Es ist widerlegt, dass es ungenehmigte Eingriffe bzw. Arbeiten gegeben hat. Es hat im Verfahren Abstimmungen zu Anzeigepflichten und dergleichen gegeben. Dies ist alles ausführlich schriftlich wie mündlich dargestellt und gerügt worden und seitdem nicht wieder vorgekommen.

 

Die Kritik an dem überwachenden Fachbüro ist durch den Fachbereich Umwelt in keinerlei Hinsicht zu teilen. Das Büro wurde nach allen fachlichen und verfahrenstechnischen Kriterien ausgewählt und befindet sich im engsten Austausch mit der aufsichtsführenden Einheit und mit allen Kooperationspartnern. Der tatsächliche Verlauf des Feuerwehreinsatzes, bei dem alle beteiligten Kräfte informiert waren, hat keinen Befund ergeben.

 

Aus Sicht von Herrn Beigeordneten Lünenbach (Dezernat III) sollte es die eigentliche Aufgabe sein, darauf zu achten, dass die Eingriffe koordiniert und sicher stattfinden. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass dies nicht der Fall war.

 

An einem Termin am 17.04.2019 zu der nächsten Einhausung hat es eine Begehung mit allen Beteiligten gegeben, um sich davon zu überzeugen, dass alles nach den planfestgestellten Vorgaben und nach der prozessorientieren aktuellen Einsatzlage fortgeschrieben wird. Herr Beigeordneter Lünenbach (Dezernat III) hat von keinem der Fachleute irgendein Versäumnis oder einen Kritikpunkt gehört, sondern die klare Bestätigung erhalten, dass dort alles nach Plan und unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßstäbe abläuft.

 

Die Verwaltung wird auch in Zukunft weiterhin mit Straßen.NRW und allen Beteiligten diese komplexe und äußerst sensible Baustellenbegleitung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung vornehmen.

 

Aus Sicht von Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat Herr Beigeordneter Lünenbach (Dezernat III) die Frage nach belastbaren Fakten sehr umfangreich und sehr konkret beantwortet. Die folgenden Widersprüche, die sich jedoch aus den Aussagen der Verwaltung und der Akteneinsicht von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) ergeben haben, bittet Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) schriftlich durch die Verwaltung zu beantworten:

 

1. Ist die Behauptung von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) richtig, dass es mehr Bohrlöcher gegeben hat, die in dem Sicherheitskonzept nicht berücksichtigt wurden (siehe Stellungnahme der Fraktion BÜRGERLISTE als Anlage zur Niederschrift)?

 

2. Bei einer Probenentnahme aus dem Bereich der Einhausung konnten keine gefährlichen Stoffe nachgewiesen werden. Da der Geruch irgendwoher resultieren muss: Was ist mit den anderen Arealen?

 

Nach Kenntnis von Rh. Boos (DIE LINKE.LEV) wird die Baustelle außer von der Firma Düllmann noch von einer weiteren externen Firma kontrolliert. Er beantragt, dass dieser Kontrolleur den Rat über sein Aufgabenfeld, seine Qualifikation und seine Unabhängigkeit informieren soll.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath sagt eine entsprechende Beantwortung der Fragen von Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Rh. Boos (DIE LINKE.LEV) zu.

 

Rh. Busch (FDP) stellt einige Fragen zur Rolle des Wachdienstes, die er von der Verwaltung beantwortet haben möchte:

 

1. Gibt es nachlesebare Gefahrenabwehrmaßnahmen für das Wachpersonal bei dem Auftreten von Störfällen, z. B. beim Austritt giftiger Gase?

 

2. Wie ist das Wachpersonal auf entsprechende Störfälle vorbereitet; was sind die Handlungsszenarien bei Störfällen?

 

3. Hat das Wachpersonal am 07.04.2019 Alarm geschlagen?

 

Herr Greven (37) teilt zur Frage 3 mit, dass der erste Hinweis nicht vom Wachpersonal kam, sondern die Feuerwehr dort angerufen hat. Eine Geruchsbelästigung war zunächst nicht bekannt und wurde erst eine kurze Zeit später bestätigt.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) bittet um weitere Redezeit. Herr Oberbürgermeister Richrath erklärt, dass er das Zeitlimit als Vertreter des abwesenden Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) im Hauptausschuss bereits erreicht hat. Der zwischenzeitlich am Sitzungstisch erschienene Rh. Viertel (BÜRGERLISTE), der regulärer Vertreter für den abwesenden Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) im Bürger- und Umweltausschuss ist, ist für den Bürger- und Umweltausschuss noch redeberechtigt.

 

Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) verlässt daraufhin den Sitzungssaal.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath erklärt, dass Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) damit sein Rederecht verwirkt hat.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) teilt zur Geschäftsordnung mit, dass Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) den Raum soeben aus persönlichen Gründen verlassen musste. Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) möchte daher die acht Minuten Redezeit in Anspruch nehmen. Herr Oberbürgermeister Richrath verneint dies und sichert Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) eine schriftliche Stellungnahme zu dieser Vorgehensweise zu.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) bittet zu Protokoll zu nehmen, dass nur er von der Fraktion BÜRGERLISTE anwesend ist und Herr Oberbürgermeister Richrath ihm die zweite Wortmeldung verweigert.

 

Der stellvertretende Vorsitzende, Rh. Löb (SPD), und Herr Oberbürgermeister Richrath lassen nacheinander im Wechsel über die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 für den Bürger- und Umweltausschuss und den Hauptausschuss abstimmen.

 

Beschlussempfehlung des Bürger- und Umweltausschusses an den Hauptausschuss:

 

Wie Antrag Nr. 2019/2861

 

dagegen:  11  (4 CDU, 4 SPD, 1 OP, 1 PRO NRW, 1 FDP)

Enth.:           3  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 Soziale Gerechtigkeit)

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Beschluss des Hauptausschusses:

 

Wie Antrag Nr. 2019/2861

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)

dagegen:  11  (4 CDU, 5 SPD, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV)

Enth.:           2  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag Nr. 2019/2861 abgelehnt.

 

 

Beschlussempfehlung des Bürger- und Umweltausschusses an den Hauptausschuss:

 

Wie Antrag Nr. 2019/2866

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)

dagegen:  10  (4 CDU, 4 SPD, 1 OP, 1 FDP)

Enth.:           3  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 Soziale Gerechtigkeit)

 

Beschluss des Hauptausschusses:

 

Wie Antrag Nr. 2019/2866

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)

dagegen:  11  (4 CDU, 5 SPD, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV)

Enth.:           2  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag Nr. 2019/2866 abgelehnt.

 

 

Beschlussempfehlung des Bürger- und Umweltausschusses an den Hauptausschuss:

 

Wie Antrag Nr. 2019/2868

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)

dagegen:  12  (4 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP)

Enth.:           1  (Soziale Gerechtigkeit)

 

Beschluss des Hauptausschusses:

 

Wie Antrag Nr. 2019/2868

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)

dagegen:  12  (4 CDU, 5 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV)

Enth.:           1  (Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag Nr. 2019/2868 abgelehnt.

 

 

Beschlussempfehlung des Bürger- und Umweltausschusses an den Hauptausschuss:

 

Wie Antrag Nr. 2019/2869

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)

dagegen:  11  (4 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)

Enth.:           2  (1 OP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Beschluss des Hauptausschusses:

 

Wie Antrag Nr. 2019/2869

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)

dagegen:  12  (4 CDU, 5 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV)

Enth.:           1  (Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag Nr. 2019/2869 abgelehnt.

 

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) bittet im Protokoll festzuhalten, dass er einen Widerspruch darin sieht, dass er zwar für beide Ausschüsse zweimal abstimmen, aber nicht zweimal reden durfte.