1. Schloss Morsbroich Prüfung Parkflächen

 

Herr Beigeordneter Lünenbach erläutert eingangs, dass es um eine Attraktivierung des Schlosses gehe. In diesem Zusammenhang gehe es um das Parken im Umfeld des Schlosses. So wurden durch die Verwaltung neun Alternativen für die Einrichtung von Parkflächen entwickelt, die nun vom Fachbereich Bürger und Straßenverkehr und von der Unteren Naturschutzbehörde vorgestellt werden.

 

Alternative 1 – Karl-Carstens-Ring (einseitig)

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

- favorisiert diese Variante

- liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet

- favorisiert diese Variante

- Gehweg mit Schwellen absperrbar

- im vorderen Bereich bereits eingerichtet

Nach Auffassung von Herrn Bosbach sollten alle Alternativen, die zu weit entfernt sind, ausgeschlossen werden. Es sei denn, die bestehenden Parkplätze am Schloss werden als Behindertenparkplätze ausgewiesen.

Laut Herrn Kossler sollte der bestehende Parkplatz auf jeden Fall bewirtschaftet werden. So werde der Parkplatz z. B. zurzeit von Klinikum-Personal/Besuchern und Hundebesitzern genutzt. Für die Museumsbesucher sollten jedoch keine Kosten entstehen. Die Möglichkeit der Bewirtschaftung des Parkplatzes sei im weiteren Verfahren zu prüfen.

 

Alternative 1a – Karl-Carstens-Ring (beidseitig)

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

- favorisiert diese Variante

- liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet

 

- ebenfalls favorisierte Variante

Für eine Reduzierung des Fußweges regt Herr Bosbach an, den Zugang über eine vorhandene Brücke zu ermöglichen.

 

Alternative 2 – Schulparkplätze

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

- keine Bedenken und Hinweise

- Problem: Schüler- und Anwohnerverkehr, Restaurant- und Museumsbesucher

 

Alternative 3 – Fläche Karl-Carstens-Ring, Morsboicher Straße

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

- im Einvernehmen mit Förster Zimmermann wird diese Alternative abgelehnt, da Wald und Landschaftsschutzgebiet

- ebenfalls favorisierte Variante

 

Alternative 4 – Tieflage bestehender Parkplatz Schloss Morsbroich

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

- favorisiert diese Variante

 

- Obere Denkmalbehörde wird nicht zustimmen

- private Ansprüche des Obstgutes

 

Alternative 5 – Kastanienallee

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

- wird als Standort abgelehnt

- die Nutzung der Kastanienallee als Parkraum ist nur mit Eingriffen in die Allee möglich

- Alleen sind nach dem LNatSchG geschützt

- für belastbare Aussagen müssen konkrete Planunterlagen vorliegen

- insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung für Fußgänger und Radfahrer

 

Alternative 6 – Klinikum Parkhäuser

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

Ausbau der temporären Baustellenzufahrt

a) für Autos – im Einvernehmen mit dem Förster Zimmermann abgelehnt (ein Waldumwandlungsverfahren wäre erforderlich)

b) als Fuß- und Radweg möglich:

- mit wassergebundener Decke und

- (insektenfreundliche) Beleuchtung

- Verkehrssicherungspflicht

- im Einvernehmen mit Förster Zimmermann

- Verkehrsleitsystem muss installiert werden

Herr Rees hält eine Zufahrt für Autos über die derzeitige Baustellenzufahrt für schwierig. Außerdem sieht er Probleme mit der Beleuchtung im Wald; der Fußweg über die Dhünnbrücke wäre nicht wesentlich länger.

Herr Zimmermann fragt nach, ob tatsächlich die Parkplätze im Parkhaus nicht vom Klinikum selber benötigt werden. Evtl. entstehen dann dort neue Bedarfe.

 

Herr Lünenbach informiert, dass das Klinikum ein gewisses Parkplatzkontingent angeboten hat. Generell müsste über eine Parkraumbewirtschaftung nachgedacht werden.

Nach Meinung von Frau Odenwald-Kuppel steht und fällt das Museumskonzept mit gut erreichbaren Parkplätzen.

 

Alternative 7 – Gustav-Heinmann-Straße (Sperrung einer Spur)

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

- keine Betroffenheit UNB

- die zu Stoßzeiten schon bestehende Staulage lässt eine dauerhafte Sperrung nicht zu

- eine sporadische Sperrung für einzelne Veranstaltungen an Samstagen oder Sonntagen ist denkbar

- Platz für die Haltstelle von Gelenkbussen wird benötigt

- lt. Wupsi ist mit Fahrplanwechsel ein engerer Bustakt vorgesehen (alle fünf Minuten)

 

Alternative 8 – Parkpalette über Gustav-Heinemann-Straße

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

- grundsätzlich keine Betroffenheit

 

 

 

Alternative 9 – Gustav-Heinemann-Straße (gegenüber dem Schloss)

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

- im Einvernehmen mit Förster Zimmermann wird diese Alternative abgelehnt, da Wald und LSG

 

 

 

Alternative 10 – (ursprünglich geplanter Standort)

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Bürger

und Straßenverkehr

- im Einvernehmen mit Förster Zimmermann wird diese Alternative abgelehnt, da Wald und LSG

 

 

 

Frau Mayer regt an, den Bereich zu schützen und unter Naturschutz zu stellen.

 

Herr Lünenbach erkundigt sich nach dem Ablauf eines Waldumwandlungsverfahrens.

Herr Zimmermann erläutert das Verfahren:

1.    Antrag der Stadt auf Umwandlung

2.    Forstbehörde beteiligt:

a)    Untere Naturschutzbehörde

b)    Bezirksregierung

3.    Forstbehörde wägt in Hinzunahme der Stellungnahmen a) und b) ab:

·        öffentliches Interesse an der Walderhaltung

·        öffentliches Interesse am Parkplatzbau

 

Herr Rees verweist auf einen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen, bei den Planungen zum Gelände des Schlosses auf einen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zu verzichten. So sollte auch das Votum des Naturschutzbeirates lauten. Seiner Meinung nach sei nicht klar, ob überhaupt ein Bedarf für 100 Parkplätze bestehe. Bei dem Gastronomiebetrieb handele es sich um einen privatwirtschaftlichen Betrieb.

 

Laut Herrn Dr. Bell schließen sich die Alternativen 1, 1a und 2 und 7 nicht aus. Durch eine flexible Kombination sei es kostengünstig und auch ohne Probleme für die Natur möglich, 150 Parkplätze zu generieren.

 

Eine Möglichkeit wäre lt. Herrn Baumhögger auch, die bestehenden Parkplätze am Schloss zu bewirtschaften und 30 Parkplätze – als weitere Alternative – entlang der Feuerwehrzufahrt außerhalb des Waldes zu bauen.

 

Herr Dr. Meyer hält die Idee für sehr gut und schlägt vor, sie als Alternative 11 aufzunehmen.

 

Herr Baumhögger schlägt vor, dass sich – je nach weiterem politischen Verlauf – der Naturschutzbeirat alle Alternativen in einem Ortstermin anschaut und ggf. in einer Sondersitzung darüber entscheidet.

Im Anschluss daran lässt Herr Baumhögger den Naturschutzbeirat darüber abstimmen.

 

dafür:             einstimmig

 

 

2. Umweltgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im städtischen Eigentum

 

Nach dem Beschluss im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vom 04.04.2019 zum Thema hat sich eine neue Beratungsfolge ergeben. Daher berichtet Frau Mayer für den BUND (unter Einbeziehung des NABU Leverkusen) über den Hintergrund des Bürgerantrages:

 

·      UN-Studie des Weltbiodiversitätsrates warnt vor dem größten Artensterben seit 66 Millionen Jahren

·      eine Millionen Arten sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnen vom Aussterben bedroht

·      Ökosysteme sind zwar anpassungsfähig, aber nicht beliebig belastbar

·      das Verschwinden einer Art kann ganze Lebensgemeinschaften zum Einsturz bringen

·      Fazit des UN-Rates: nur ein radikaler Wandel des menschlichen Wirtschaftens und Konsumverhaltens kann den Schaden für die Artenvielfalt noch begrenzen

·      der Bürgerantrag sei nur ein winziger Schritt in die richtige Richtung

·      87 Prozent der Landwirte in Deutschland seien bereit, mehr für den Naturschutz zu tun, wenn ihre Bemühungen angemessen honoriert würden (Umfrage eines Meinungsforschungsinstituts)

·      Verantwortung der Landwirtschaft für das Problem des Artengrückgangs unbestritten

·      die Landwirtschaft handele aber auch nicht unverantwortlicher als jeder einzelne von uns

·      der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide spiele beim dramatischen Einbruch der Artenvielfalt eine wesentliche Rolle

·      Herbizide wie z. B. Glyphosat vernichteten die Nahrungsgrundlage von Honig- und Wildbienen, Schmetterlingen, Käfern und damit vielen anderen Arten

·      Ziel müsse es sein (unverzüglich und vor Ort), einer Landwirtschaft näherzukommen, die Artenvielfalt, Ernährung, Wasserqualität und Klimaschutz fördert statt verhindert

·      für diese ökologische Umwandlung brauche es auch leistungsfähige Chemieunternehmen, die Wege aus der Giftfalle entwickeln

 

Frau Mayer erwähnt lobend, dass bei der Bearbeitung der Grünflächen im Stadtgebiet durch die Stadt und städt. Tochterunternehmen seit 2015 kein Glyphosat mehr zum Einsatz komme. Auch die Anlage von insektenfreundlichen Blühflächen käme langsam ins Rollen. Dieser Weg sei konsequent weiterzugehen.

 

Um dem Ziel einer naturverträglichen Landwirtschaft näherzukommen, sollten für die Zukunft klare ökologische Kriterien an die Verpachtung kommunaler landwirtschaftlicher Flächen geknüpft werden:

 

·      Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide

·      Einleitung einer generellen Pestizidreduktion

·      eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge und

·      die Anlage von Blühstreifen und -hecken

 

Im Anschluss an den Vortrag von Frau Mayer ergibt sich eine kontroverse Diskussion.

 

Herr Dr. Denecke erkundigt sich, wieviel Hektar Ackerfläche regelmäßig mit Glyphosat behandelt wird.

 

Laut Herrn Kossler sind unterschiedlich große Flächen verpachtet; darunter sehr kleine und größere zusammenhängende Flächen. Nach einer Entscheidung der Stadt im Jahr 2015 wird von Fachbereich Stadtgrün und den Technischen Betrieben Leverkusen kein Glyphosat mehr eingesetzt (siehe auch Vortrag von Frau Mayer).

 

Die ersten Gespräche mit dem Fachbereich Finanzen, Abteilung Liegenschaften, haben ergeben, dass bestimmte Biozidgruppen ausgeschlossen werden können. Dieser Ausschluss ist nur dort sinnvoll, wo die Stadt größere, zusammenhängende Ackerflächen verpachtet.

 

Herr Dr. Gestermann führt aus, dass es sich bei Weiden und Ackerflächen heute nur noch um begrünte Totflächen handelt, die für Bienen und andere Insekten keine Nahrung mehr bieten.

 

Herr Baumhögger erläutert, dass sich der Getreideertrag in den letzten 70 Jahren bei uns fast verdreifacht hat. Das sei nur möglich mit einem gesunden Boden, einer modernen Landwirtschaft und Agrochemie. In dieser Zeit hat sich die Weltbevölkerung verdoppelt und wäre nach althergebrachter Bewirtschaftung nicht zu ernähren.

 

Herr Dr. Denecke weist ebenfalls auf den Artenrückgang hin. Er bezweifelt jedoch, dass ein ‚Zurück‘ in der Landwirtschaft daran etwas ändere. Er hält neue Methoden, z. B. das Anlegen von Blüh-/Randstreifen für sinnvoller bzw. zielführender.

Er erläutert, dass der Einsatz von Glyphosat derzeit das kleinste Übel an Herbiziden sei. Glyphosat sei auf dem Acker in bestimmten Bereichen derzeit das beste Mittel. Jedoch sollte es nicht großflächig zum Einsatz kommen.

 

Laut Herrn Kamphausen sei der Ackerboden nicht tot. Glyphosat sei in Leverkusen kein großes Thema und werde kaum angewendet. Der gezielte Einsatz erfolge, um Konkurrenz für das Getreide auszuschalten (betriebswirtschaftliche Betrachtung). Er ist ebenfalls gegen den großflächigen Einsatz von Glyphosat. Nach seiner Auffassung sollte die Stadt die Einhaltung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft bei den verpachteten Flächen überprüfen. Bei Nicht-Einhaltung durch einzelne Pächter sollte keine Verpachtung mehr an diese erfolgen.

 

Außer Frage steht für Herrn Schulz, dass die Landwirte von dem leben, was sie produzieren. Dennoch stehe Glyphosat für Monokulturen. Er fragt, wie es geschafft werden könne, die Verwendung einzuschränken.

 

Herr Morgenstern merkt an, dass sich Insektenpopulationen nicht auf Ackerrandstreifen entwickeln; sie entwickeln sich großflächig und nicht begrenzt auf derart kleine Areale. Zudem sei von den in Ackerrandstreifen vorzufindenden Individuen kein Rückschluss darauf möglich, ob eine Population als Ganzes überlebensfähig sei.

 

Laut Herrn Dr. Eilmus ist das Thema Insektenschwund aus der Sicht der landwirtschaftlichen Forschung ein kompliziertes Thema. Dabei sei es wichtig, nicht alles über einen Kamm zu scheren. Ein großes Problem in der Region Leverkusen sieht er in der geringen Qualität der Naturschutzgebiete. Es gäbe zu wenige Menschen, die sich um Schutzgebiete kümmern.

 

Nach Meinung von Herrn Rees sollten die Landwirte in Leverkusen freiwillig auf den Einsatz von Glyphosat verzichten, da dieses Herbizid nach Aussage der anwesenden Landwirte in Leverkusen offenbar keine große Rolle spiele.