Herr Schmitz (Fachbereich Stadtgrün) und Frau Klumb stellen die Präsentation zum Thema vor.

 

Basierend auf dem Ratsbeschluss RAT/042/2018 haben die Fachbereiche Umwelt und Stadtgrün gemeinsam daran gearbeitet, die Wiesenpflege in Leverkusen zu extensivieren und so ökologischer zu gestalten. Dazu wurden Flächen ermittelt, bei denen die Mähmethode von Schlegelmäher-Mahd auf Balkenmäher-Mahd umgestellt und damit insektenschonender gestaltet werden kann.

 

Es werden einige Beispielflächen vorgestellt, die ab dem Jahr 2019 mit dem Balkenmäher statt wie bisher mit dem Schlegelmäher gepflegt werden. Zudem darf auf diesen Flächen zukünftig eine Mahd erst ab dem 15.06. eines Jahres erfolgen und die Häufigkeit der Mahd wird auf ein- bis zweimal jährlich reduziert. Insgesamt erhöht sich die durch Fachbereich Stadtgrün zur Balkenmäher-Pflege vergebene Fläche im Jahr 2019 um 8 Hektar auf nun 14,7 Hektar.

 

Laut Herrn Schmitz sollen die geänderten Pflegemethoden hinsichtlich ihrer Praktikabilität am Ende des Jahres überprüft werden. Zudem soll erneut geprüft werden, ob im kommenden Jahr 2020 zusätzliche Wiesenflächen aus der Schlegelmäher-Pflege herausgenommen und zukünftig mit dem Balkenmäher oder durch Beweidung gepflegt werden können.

 

Herr Schulz fragt nach, ob es für die Flächen einen Pflegeplan gibt. Herr Schmitz informiert, dass eine Wiesenmahd mit dem Balkenmäher ein- bis zweimal jährlich und nicht vor dem 15.06. erfolgt.

 

Herr Dr. Eilmus lobt die Initiative, da sie in die richtige Richtung gehe.

 

Herr Rees fragt nach, ob die in der Präsentation erwähnten 6,7 Hektar bzw. ab 2019 14,7 Hektar die einzigen mit dem Balkenmäher gepflegten Wiesenflächen seien.

 

Frau Klumb führt aus, dass neben den erwähnten 14,7 Hektar, die durch Fachbereich Stadtgrün an einen Landwirt vergeben werden, noch weitere Flächen in der Betreuung des NABU hinzukommen. Insgesamt beläuft sich die mit dem Balkenmäher gemähte Wiesenfläche in Leverkusen im Jahr 2019 auf ca. 39 Hektar.

 

Herr Bosbach weist darauf hin, dass der 15.06. als frühestes Datum für die Wiesenmahd nur für die städtischen Flächen gelte.

 

Herr Zimmermann weist auf einen Erlass hin, wonach die Forstverwaltungen gemeinsam mit den Feuerwehren im Rahmen des Brandschutzes darauf achten müssen, dass Waldwege nicht zuwachsen, um die Rettungswege freizuhalten.