Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt folgende Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für den öffentlichen Verkehr:

 

1.    An der Lehmkuhle,

2.    Dürerstraße (ohne Platzanlage),

3.    Eulenkamp,

4.    Mohlenstraße (Ringstraße bis Ende der Bebauung),

5.    Weinhäuser Straße (Ringstraße bis Ende der Bebauung),

6.    Nördliche Platzanlage in der Dürerstraße,

7.    Verbindungsweg von Dürerstraße zur Cranachstraße,

8.    Verbindungsweg zwischen Stöcken- und Mohlenstraße (inkl. Anschluss zu An der Lehmkuhle),

9.    Verbindungsweg zwischen Mohlenstraße und Weinhäuser Straße (inkl. Anschluss zur Dürerstraße),

10. Verbindungsweg zwischen Weinhäuser- und Widdauener Straße (inkl. Anschluss zu Eulenkamp).

 

Die Straßen 1 - 5 werden als Gemeinde-/Anliegerstraßen gewidmet; die Platzanlage und alle weiteren Wege als Gemeindeplatz/-wege beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr.


- einstimmig -