Beschluss: vertagt

Herr Beig. Lünenbach erläutert die bereits in der Informationsveranstaltung am 07.05.19 präsentierten alternativen Parkflächen in der Reihenfolge 10 bis 1. Nach seiner straffen Erläuterung dieser Flächen geben Herr Laufs, Fachbereich Straßenverkehr und Herr Kossler, Fachbereich Umwelt, Untere Naturschutzbehörde (UNB) eine Einschätzung zu den im Vorfeld als realistische identifizierte Varianten 1, 1a, 6 und 7 ab.

Die Alternativen 1, 1a und 6 wären aus Sicht der Verkehrsbehörde mit einem entsprechenden Parkleitsystem und einer entsprechenden Parkregelung problemlos zu realisieren.

Aufgrund der starken Verkehrsbelastung der Gustav-Heinemann-Straße und der zukünftig enger getakteten Busanbindung würde eine Realisierung von Parkplätzen zu Rückstaus führen. Eine temporäre Nutzung für z. B. Sonderveranstaltungen im Schloss Morsbroich wäre allerdings möglich.

 

Die UNB stimmt den Varianten 1, 1a und 7 bedenkenlos zu.

Ein zu realisierender Fußweg entlang des Carl-Karstens-Rings bei Variante 1 im Landschaftsschutzgebiet würde seitens der UNB genehmigt.

 

Auch die Variante 6 wird aus deren Sicht unkritisch beurteilt, sofern die zwischenzeitlich als Baustraße genutzte Straße als Fuß- und Radweg (maximale Breite 3 m) mit wassergebundener Decke ausgebaut und mit insektenfreundlicher Beleuchtung ausgestattet wird, deren Lichtkegel nicht in Richtung Dhünn ausgerichtet ist.

 

Karl Zimmermann, Untere Forstbehörde, teilt diese Einschätzung uneingeschränkt und stimmt der Ausführung der UNB zu Variante 6 vorbehaltlos zu.

 

Nach Vorstellung aller alternativen Parkflächen und deren ausführlicher Diskussion mit der Quintessenz, dass durch die Verwaltung realistische Alternativen identifiziert wurden, beantragt die CDU-Fraktion vor dem Hintergrund des Erhalts neuer Entscheidungsaspekte die Vertagung des gesamten TOP 9 bis zur Ratssitzung.


dafür:           9  (4 CDU, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 PRO NRW, 1 FDP,
1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     6  (4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)