Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtverwaltung nimmt unverzüglich Kontakt mit Open-Grid-Europe auf und fordert

 

- das Urteil der noch anhängigen Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Leverkusen beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig abzuwarten und dazu

 

- den sofortigen Stopp der vorbereitenden Arbeiten an der geplanten NETG-Hochdruck-Gasleitung im Waldgebiet östlich der Waldsiedlung, unmittelbar angrenzend an die Waldschule.


Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erklärt zu Protokoll, dass der Rat die Verwaltung beauftragt habe, die Interessen der Bürger zu vertreten. Sollte durch die von Open-Grid-Europe GmbH vor einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vorgenommenen Maßnahmen die Gefahr bestehen, dass dieses Urteil unterlaufen wird, gebe es die Möglichkeit, hiergegen Rechtsmittel einzulegen.

 

Herr Dr. Rudersdorf (30) entgegnet, dass er sich mit dem zuständigen Rechtsanwalt ausgetauscht habe. Eine Möglichkeit für einen einstweiligen Rechtsschutz wird nicht mehr gesehen. Die Stadt Leverkusen hat sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln, also des Landes Nordrhein-Westfalen, rechtlich gewehrt. Sollte die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg haben, würde es sich im Rahmen eines Revisionsverfahrens mit dem Planfeststellungsbeschluss beschäftigen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommen, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtlich fehlerhaft ist, müsste die Open-Grid- Europe GmbH die bereits vor dem Urteil vorgenommenen Baumaßnahmen wieder zurückbauen.

 

Sollte der Antrag Nr. 2019/2947 beschlossen werden, kann die Verwaltung somit lediglich an die Open-Grid-Europe GmbH appellieren, auf Kulanzbasis zunächst keine Arbeiten vorzunehmen.


- einstimmig -