Beschluss: erledigt

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu, dass durch die TBL zunächst die Eigentumsverhältnisse für diese Unterführung geprüft werden. Sollte die Zuständigkeit bei der TBL liegen, wird die Mauer von Graffiti gesäubert und anschließend ein Graffiti-Schutz aufgetragen. Der ursprüngliche Charakter der Mauer soll beibehalten werden.

 

Somit sieht die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II den Antrag Nr. 2019/2932 für erledigt an.