Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt der Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 82/III „Auf dem Weiherhahn“ zu überarbeiten und erneut bekanntzumachen. Die Anregungen aus dem Bürgerantrag sollen in diesem Prozess bei der Prüfung berücksichtigt werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Verwaltung eine Umsetzung erst möglich ist, wenn entsprechende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen.

 

Der Bürgerantrag wird in diesem Zusammenhang für erledigt erklärt.


Der Antragsteller, Herr Langen, erhält einstimmig Rederecht und erläutert daraufhin seinen Bürgerantrag.

 

Herr Langen ergänzt den Bürgerantrag Nr. 2019/2971 dahingehend, dass derzeit der Bauantrag für das Bauvorhaben eines Vierfamilienhauses für das Gebiet „Auf dem Weiherhahn“ durch die Verwaltung gemäß § 34 Baugesetzbuch geprüft wird. Gegen einen positiven Bauvorbescheid, der auf der Grundlage des Bebauungsplans geprüft wurde, bezüglich dieses Bauvorhabens hat Herr Langen bereits geklagt. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 04.12.2018 wurde die Ungültigkeit des Bebauungsplanes festgestellt. Grund hierfür ist ein Verkündungsmangel bei der Bekanntmachung im Jahr 1994. Herr Langen gibt an, dass dieser Bebauungsplan nicht der einzige ist, welcher unter einem Verkündungsmangel leidet. Dem Bauvorhaben steht Herr Langen kritisch gegenüber, da es sich bei dem Gebiet „Auf dem Weiherhahn“ um eine ausgewiesene Einfamilienhaussiedlung handelt und die verkehrstechnische Anbindung für eine Bebauung mit einem Vierfamilienhaus nicht ausgelegt ist.

 

Herr Ahrendt (61) gibt zu Protokoll, dass es sich bei der Aussage des Herrn Langen bezüglich der Verkündungsmängel anderer Bebauungspläne um eine reine Behauptung ohne Beweise handelt und er dieser Aussage widerspricht.

 

An die weitere Diskussion anschließend lässt der Vorsitzende, Rh. März (SPD), über den Beschlussentwurf abstimmen.

 


- einstimmig -