Nachtrag: 27.06.2019

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Ausführungen zum Zuwendungsantrag Parkanlage Schloss Morsbroich zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, einen Zuwendungsantrag auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen und Kostenschätzung vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung über die Parkplätze beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen, um in der 2. Phase des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, hierfür Mittel, die über die Fördersumme hinaus gehen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bereitzustellen. Der Eigenanteil im Rahmen des o. g. Förderprogramms beträgt mind. 10 % - bezogen auf die bisher geschätzten Projektkosten von 1,2 Mio. € - 120.000,00 €. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der KulturStadtLev bereitgestellt.
Des Weiteren sind ab der Fertigstellung der Maßnahmen (Bausteine 1 – 8) für den laufenden Betriebsaufwand und die kalkulatorischen Kosten jährlich zusätzliche Aufwendungen einzuplanen.

 

4.    Eine Erhöhung des städtischen Zuschusses an die KSL bedarf der vorherigen Abstimmung und Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, zur Konzeptfindung für die zukünftige Umgestaltung des Schlossparks ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit mehreren Fachbüros durchzuführen. Zur Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens wird die Verwaltung kurzfristig ein externes qualifiziertes Begleitbüro beauftragen.
Die Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung des Fördergebers zum vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginn.

 

6.    Die Verwaltung berichtet regelmäßig über den Baufortschritt und die Kostenentwicklung des Projektes.


Der Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und nach dem vorgezogenen Tagesordnungspunkt 26 beraten.


- einstimmig -