Nachtrag: 27.06.2019
Sitzung: 01.07.2019 RAT/048/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/2976
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die
Ausführungen zum Zuwendungsantrag Parkanlage Schloss Morsbroich zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, einen
Zuwendungsantrag auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen und Kostenschätzung
vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung über die Parkplätze beim
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen, um in der 2.
Phase des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte
des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt,
hierfür Mittel, die über die Fördersumme hinaus gehen in den Jahren 2019, 2020,
2021 und 2022 bereitzustellen. Der Eigenanteil im Rahmen des o. g.
Förderprogramms beträgt mind. 10 % - bezogen auf die bisher geschätzten
Projektkosten von 1,2 Mio. € - 120.000,00 €. Die Mittel werden im
Wirtschaftsplan der KulturStadtLev bereitgestellt.
Des Weiteren sind ab der Fertigstellung der Maßnahmen (Bausteine 1 – 8) für den
laufenden Betriebsaufwand und die kalkulatorischen Kosten jährlich zusätzliche
Aufwendungen einzuplanen.
4. Eine Erhöhung des städtischen Zuschusses an
die KSL bedarf der vorherigen Abstimmung und Zustimmung durch die
Aufsichtsbehörde.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zur
Konzeptfindung für die zukünftige Umgestaltung des Schlossparks ein
Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit mehreren Fachbüros
durchzuführen. Zur Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens wird die Verwaltung
kurzfristig ein externes qualifiziertes Begleitbüro beauftragen.
Die Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung des Fördergebers zum
vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginn.
6. Die Verwaltung berichtet regelmäßig über den
Baufortschritt und die Kostenentwicklung des Projektes.
Der Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und nach dem vorgezogenen Tagesordnungspunkt 26 beraten.
- einstimmig -