Beschluss:
Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
„Da es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung der Rosskastanie als Bestandteil des Naturdenkmals 2.3-3 an der Kastanienallee an der Wupper in Opladen wird zugestimmt.
Leverkusen, 10.07.2019
gezeichnet:
Schiefer Krampf
Bezirksvorsteher stellv. Bezirksvorsteher“
dafür: 12 (4 CDU, 3 SPD, 2 OP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 DIE LINKE.LEV, 1 BÜRGERLISTE)
Enth.: 1 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)