Nachtrag: 20.09.2019

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gutachten mit einer rechtssicheren Begründung für eine Tempo 30-Zone auf der Saarstraße unter Einbeziehung der Argumente aus dem Bürgerantrag zu verfassen und dieses der Bezirksregierung Köln vorzulegen, damit eine Tempo 30-Zone in der Saarstraße eingerichtet werden kann. Falls die Bezirksregierung Köln die Einführung einer Tempo 30-Zone wieder ablehnt, soll sich die Verwaltung an das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.


Der Tagesordnungspunkt 36 wird vorgezogen hinter Tagesordnungspunkt 3 behandelt.

 

Der Bürgerantragsteller, Herr Werner, erhält einstimmig Rederecht. Er erläutert seinen Bürgerantrag und verweist auf die in seinem Bürgerantrag aufgeführten Urteile und das Schreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Im Laufe einer sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung III eine Tempo 30-Zone auf der Saarstraße befürworten.

 

Frau Laurenz (36) verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung und erläutert, dass die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde der Stadt Leverkusen ebenfalls den Standpunkt vertritt, dass zurzeit keine Tempo 30-Zone auf der Saarstraße möglich ist, sondern erst, wenn die Straße entsprechend umgebaut wird.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, ein Gutachten mit einer rechtssicheren Begründung für eine Tempo 30-Zone auf der Saarstraße unter Einbeziehung der Argumente aus dem Bürgerantrag zu verfassen und dieses der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Falls die Bezirksregierung Köln die Einführung einer Tempo 30-Zone wieder ablehnt, soll sich die Verwaltung an das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Hierüber lässt er sodann abstimmen.


- einstimmig -