Der Antragsteller, dem zu Beginn der Sitzung ein Rederecht zugebilligt wurde, ist bei dem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig in den Rat vertagt.
Der Antragsteller, dem zu Beginn der Sitzung ein Rederecht zugebilligt wurde, ist bei dem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig in den Rat vertagt.