Beschluss:
Die städtische Rechnungsprüfungsordnung (RPO) wird aufgrund der verschiedenen Änderungen in der Gemeindeordnung (GO NRW) zu den Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) geändert.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -