Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III tritt dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 18.11.2019 mit folgenden Änderungen bei:

 

1. Die Eigentümer werden verpflichtet, die Vorgärten als bepflanzte Gärten anzulegen.

 

2. Bei der Planung sind die Nutzung des Sportplatzes und die von ihm ausgehenden Immissionen zu berücksichtigen und dass die Anwohner nicht gegen diese Immissionen klagen können.

 


Herr Pockrand (SPD) verweist auf Seite 5, 2. Absatz, letzter Satz der Vorlage sowie Seite 9, 1. Absatz, letzter Satz der Anlage 3 (Begründung) der Vorlage. Er beantragt, dass die Eigentümer verpflichtet werden, die Vorgärten als bepflanzte Gärten anzulegen.

 

Herr Prangenberg (CDU) bittet darum, dass die Nutzung des Sportplatzes und die von ihm ausgehenden Immissionen bei der Planung berücksichtigt werden und die Anwohner nicht gegen diese Immissionen klagen können.

 

Sodann lässt Herr Bezirksvorsteher Schönberger unter Berücksichtigung dieser Änderungen über die Vorlage abstimmen.


- einstimmig -