Dem Bürgerantragsteller, Herrn Lange, wird einstimmig Rederecht erteilt. Herr Lange bittet darum, erst nach der politischen Beratung zu seinem Bürgerantrag sprechen zu dürfen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Rh. Scholz (CDU) macht darauf aufmerksam, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW nach seinem Informationsstand bereit ist, einen finanziellen Ausgleich für die selbst einzusparende Reinigung zu bringen, wenn die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) Straßenreinigungen auf dem im Bürgerantrag genannten Stück durchführt. Er schlägt einen Beschluss zur Übernahme zusätzlicher Reinigungsleistungen durch die TBL und eine Kontaktaufnahme mit dem Landesbetrieb vor.

 

Herr Lange macht einige Ausführungen zu seinem Bürgerantrag und zu der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2019.

 

Aufgrund einer unangebrachten Äußerung gegenüber Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) wird Rh. Scholz (CDU) durch den stellvertretenden Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I, Herrn Schmitz, gemäß der Geschäftsordnung zur Ordnung gerufen.

 

Nach einer weiteren Diskussion fasst Herr Molitor (01) die Intention des Bürgerantrags in der Fassung des Vorschlags von Rh. Scholz (CDU) zusammen, über die der stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I, Herr Schmitz, sodann abstimmen lässt.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beauftragt die Verwaltung, die Solinger Straße zwischen der Einmündung Netzestraße und dem weiteren Verlauf über die Elbestraße bis zur Masurenstraße (Fahrbahn und Radwege) ab dem Jahr 2020 in die wöchentliche Reinigung aufzunehmen und die Kosten im Haushalt bis zu maximal 13.000 € pro Haushaltsjahr darzustellen.

 

Die Verwaltung nimmt mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW Kontakt auf, um für die vorgenannten Maßnahmen eine anteilige Kostenkompensation durch die Einsparung seiner eigenen Reinigung zu erwirken.


dafür:           7  (2 SPD, 4 CDU, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:     2  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)