Im Rahmen der Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 22.11.2019 überreicht Rh. Feister (CDU) der Verwaltung einen Fragenkatalog mit der Bitte, diesen im Rahmen des Protokolls zu beantworten.

 

 

FB 01 (Oberbürgermeister, Rat und Bezirke)

§  Wie stellt sich der Stellenplan in Bezug auf die Stellen im FB 01 im Detail da?

Bitte auch 2019 und 2015 einbeziehen.

§  Warum ist im FB 01 im Vergleich zur Amtszeit OB Buchhorn ein Aufbau von 7,7 Stellen zu verzeichnen?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellenentwicklung im FB 01 stellt sich folgendermaßen dar:

Im Detail ergibt sich die Differenz von 5,77 Planstellen wie folgt:

 

A: Stelleneinrichtungen/-einsparungen

Stellen

Nr., Bezeichnung

Jahr

-1,00

011.1100.050, SB Ausschüsse

2016

1,00

010.1000.080, Referent OB

2018

1,00

010.1000.090, SB Bürgerdialog

2018

0,77

010.1000.100, Breitbandkoordination

2018

1,00

010.1000.050, Referent OB

2019

1,00

011.1100.040, SB Bürgeranträge

2019

3,77

 

 

B: Verlagerungen

Vom Dezernat IV wurden 2,0 Planstellen (Sponsoring und Stadtwerbung) im Jahr in den FB 01 verlagert (2018).

 

C: Anmerkungen

Die Stellenplanveränderungen wurden jeweils vom Personal- und Organisationsausschuss/Rat im Rahmen der jährlichen Stellenplanung beschlossen. Das Stellenwertgefüge von 01 wird im Detail aus der Vorlage Nr. 2019/3319 deutlich (Organisationseinheit – OE – 01). Die Änderungen 2019/2020 sind aufgeführt und begründet im Rahmen der Vorlage 2019/3149.

 

Das Aufgabenportfolio bei 01 spiegelt immer auch die besonderen Schwerpunktsetzungen des jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten wider (z. B. früher die Anbindung der Statistikstelle beim OB/bei 01 oder aktuell das Thema Dialog/Bürgereinbindung).


 

(Übrige) Dezernatsbüros

§  Wie sind die Stabs- und Beraterstellen in den Dezernaten verteilt und ausgestattet bzw. dotiert? Bitte einen Vergleich in Form einer Gegenüberstellung erarbeiten.

§  Wieso sind deutliche Unterschiede in Bezug auf die Stabsstellen in den Dezernaten zu beobachten? Wie wird dies begründet?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wie oben beim Fachbereich 01 erbeten und geschehen, erfolgt eine Gegenüberstellung der Stellenpläne 2015 und 2019 (die Änderungen 2020 sind aus der Stellenplanvorlage 2020 – Nr. 2019/3149 – ersichtlich und begründet). Die in der Fragestellung genannten Stabsstellen in den Dezernaten werden seit dem Stellenplan 2019 als Dezernatsbüros geführt, wobei die persönlichen Referenten als Büroleitungen gegenüber den Bürobediensteten fungieren (Dienst- und Fachaufsicht). Die Stellenentwicklung in diesen Dezernatsbüros stellt sich folgendermaßen dar.

Im Detail ergibt sich die Differenz von insgesamt 14,09 Planstellen wie folgt:

 

A: Stelleneinrichtungen/-einsparungen:

B: Verlagerungen

In dem Zeitraum 2015 bis 2019 wurden verlagert (Dezernat III):

§  +3,5 Planstellen Kommunales Integrationszentrum (51 -> Dez. III);

§  -1,5 Planstelen Großveranstaltungen (Dez. III -> 30);

§  +1,5 Planstellen Gesundheitskonferenz und Sozialplanung (50 -> Dez. III)

sowie im Hinblick auf Dezernat IV:

§  +1 Planstelle Stadtwerbung (33 -> Dez. IV);

§  -2 Planstellen Stadtwerbung und Sponsoring (Dez. IV -> 01);

§  +0,5 Planstelle Kita-Planer (51 -> Dez. IV).

§  3,0 Planstellen insgesamt

 

C: Anmerkungen

Die Büroleitungen bei den Beigeordneten sind durchgängig nach A 14 LBesO NRW ausgewiesen. Das Wertgefüge der Planstellen der Dezernatsbüros (incl. 60) wird im Detail aus der Vorlage Nr. 2019/3319 deutlich (Organisationseinheit – OE – II, III, IV, V und 60).


 

Fachbereiche/Fachbereichsleitungen

§  Wie werden die Fachbereichsleiter/innen der Dezernate im Einzelnen eingruppiert? Gibt es in Bezug auf die Tätigkeitsfelder Unterschiede in der Vergütung?

§  Wir bitten um Darstellung der einzelnen Dezernatsstrukturen in Bezug auf folgende Punkte: Stellenübersicht der: Stabsstellen, Fachbereichsleiter und Sachbearbeiter. Stellenentwicklung in Bezug auf die Stellenpläne 2015, 2019 und 2020. Wir bitten um eine Gegenüberstellung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellenentwicklung der gesamten Stadtverwaltung stellt sich wie folgt dar:

Die Stellen der städtischen Fachbereichsleitungen sind nach hiesiger Beschlusslage grundsätzlich gebündelt nach A15/16 LBesO NRW ausgewiesen. Eine Ausnahme ist gegeben bei den Leitungen der Fachbereiche 20, 30 und 53: hier besteht ein Stellenwert nach A16/B2. Die Leitung des Fachbereichs 01 ist ausgewiesen nach B2, die Leiterin des Frauenbüros erreicht einen Wert von A13/14, die Leitung der AGL von A15.

 

Die Ausweisung der Planstellen auf der Vorgesetzten- und Sachbearbeiterebene richtet sich nach Beamtenrecht (KGSt-Gutachten, GK 3) bzw. nach Tarifvertragsrecht (Entgeltordnung des TVöD bzw. TVöD NRW) und ist orientiert an den auszuübenden Aufgaben. Davon abhängig werden die unterschiedlichsten Stellenwerte erreicht (vgl. Vorlage Nr. 2019/3319: Stellenplan 2020).

 

Die Organisation in der Form von Stäben (sog. Stab-/Linienorganisation) ist ein übliches und anerkanntes Mittel in der Organisationslehre. Von den o. g. 22 städtischen Fachbereichen (incl. 03 und AGL) arbeiten 12 mit dem Instrument der Stäbe/Stabsorganisationseinheiten mit den unterschiedlichsten Stellenwerten.