Nachtrag: 08.11.2019
Sitzung: 20.11.2019 H/018/2019
Beschluss: vertagt in Folgegremium
Vorlage: 2019/3250
Die
Tagesordnungspunkte 6.1 (Antrag Nr. 2019/3291) und 6.2 (Vorlage Nr. 2019/3250)
werden gemeinsam beraten.
Rh. Schweiger
(BÜRGERLISTE) erklärt, dass er Auskünfte von der Verwaltung zur
Gewerbesteuerhebesatzsenkung/zu den erwarteten Gewerbesteuereinnahmen ab 2020
vor Beschlussfassung über den Haushalt 2020 und die mittelfristige Finanzplanung
erwarte und die Verwaltung seines Erachtens auch verpflichtet sei, der Politik
diese Fragen zu beantworten.
Herr Stadtdirektor
Märtens erläutert, dass die Verwaltung sich nach § 355 des Strafgesetzbuches
„Verletzung des Steuergeheimnisses“ strafbar machen würde, wenn sie das
Steuergeheimnis nicht wahrt. Des Weiteren verweist er auf das Schreiben der
Verwaltung vom 14.11.2019, in dem den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern
bezogen auf die Anfrage und den Antrag Nr. 2019/3291 der Fraktion BÜRGERLISTE
vom 11.11.2019 dargelegt wurde, dass nach den einschlägigen abgabenrechtlichen
Bestimmungen nach § 30 der Abgabenordnung und der höchstrichterlichen
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster in Bezug auf Steuerdaten
keine Offenbarungspflicht besteht. Das Steuergeheimnis ist zu wahren, daher
darf die Verwaltung hier keine Auskünfte erteilen.
Rf. Arnold (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) beantragt eine Vertagung der Verwaltungsvorlage Nr. 2019/3250 in
den Finanz- und Rechtsausschuss.
Rh. Hebbel (CDU)
bittet um Differenzierung der in den Beratungsunterlagen Haushaltplan für das
Haushaltsjahr 2020, Bd. I, S. 91, enthaltenen Finanzkennzahlen „Ordentlicher
Aufwand je Mandatsträger“ nach Fraktionen und Gruppen.
Beschlussempfehlung
an den Rat:
Wie Antrag Nr.
2019/3291
dafür: 1 (BÜRGERLISTE)
dagegen: 13 (OB, 4 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)
Beschluss zur
Vorlage Nr. 2019/3250:
Der Beschlusspunkt
1 wird in den Finanz- und Rechtsausschuss vertagt.
dafür: 13 (OB, 4 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 1 (BÜRGERLISTE)