Herr Baake (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fragt nach dem Stand bzgl. Überkapazitäten/Überbelegungen in Kindertagesstätten der Freien Träger.

Herr Beigeordneter Adomat erläutert, dass der öffentliche Träger verpflichtet ist, den Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder zu erfüllen. Diese Verpflichtung besteht für den Freien Träger nicht. Die Freien Träger entscheiden im Rahmen ihrer Trägerautonomie selbst, wie viele Kinder in ihren Einrichtungen aufgenommen werden bzw. ob Überbelegungen möglich sind.

Herr Beigeordneter Adomat fasst zusammen, dass die Stadt hinsichtlich der Überbelegungen in ihren Kitas die größte Last trägt. Dennoch werden Eltern und ihre Kinder in Leverkusen in den meisten Fällen bedarfsgerecht, auch in Bezug auf den Betreuungsumfang, versorgt.

 

Es wird über die Vorlage abgestimmt.

 

 

Beschluss:

 

1. Für das am 01.08.2020 beginnende Kindergartenjahr 2020/2021 werden entsprechend der Anlage 1 der Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 14.02.2020 noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 der Vorlage ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2020 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 


- einstimmig -