Nachtrag: 24.01.2020

Beschluss: vertagt

Beschluss:

 

1.    Für den Freudenthaler Weg wird eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung von der Straße Am Scherfenbrand zur Bensberger Straße angeordnet. Um einen ausreichenden Verkehrsfluss zu sichern, soll die Durchfahrtssperre zwischen der Straße Am Märchen und der Straße Am Scherfenbrand aufgehoben und eine Durchfahrt nur in Fahrtrichtung Am Scherfenbrand erlaubt werden.

 

2.    Die Regelungen werden vorerst in einer sechsmonatigen Phase getestet. Vor und während der Testphase werden Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

 

3.    Die Verwaltung wird mit der Prüfung des Straßenausbaus des Freudenthaler Wegs hinsichtlich der Anwohnerbeiträge beauftragt.

 

4.    Nach der sechsmonatigen Testphase bzw. bei Vorliegen des Prüfergebnisses der Verwaltung wird die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III erneut in der Sache entscheiden. Der Bürgerantrag wird bis dahin vertagt.

 


Der Antragsteller, Herr Drinhausen, erläutert den Bürgerantrag.

 

Frau Langewiesche (BÜRGERLISTE) beantragt eine Einbahnstraßenregelung für den Freudenthaler Weg in Fahrtrichtung von der Straße Am Scherfenbrand zur Bensberger Straße. Um einen ausreichenden Verkehrsfluss zu sichern, soll die Durchfahrtssperre zwischen der Straße Am Märchen und der Straße Am Scherfenbrand aufgehoben und eine Durchfahrt nur in Fahrtrichtung Am Scherfenbrand erlaubt werden.

 

Herr Prangenberg (CDU) ergänzt den Antrag und spricht sich für eine Testphase mit einer sechsmonatigen Dauer aus. Nach dieser Testphase soll der Tagesordnungspunkt nochmals der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Frau Laurenz (36) weist darauf hin, dass die Einführung einer Einbahnstraßenregelung auf dem Freudenthaler Weg, aufgrund des wegfallenden Gegenverkehrs, zu vermehrten Geschwindigkeitsüberschreitungen führen kann. Ebenfalls schlägt sie vor, um die Testphase im Nachhinein evaluieren zu können, vor und während der Testphase Verkehrszählungen durchzuführen.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger spricht sich dafür aus, während der sechsmonatigen Testphase Geschwindigkeitsmessungen auf dem Freudenthaler Weg durchzuführen. Ebenfalls stimmt er Frau Laurenz (36) zu, dass eine Testphase nur in Verbindung mit Verkehrszählungen sinnvoll ist.

 

Herr Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, dass die Anwohner der Straße Am Märchen vorab hinreichend zu informieren bzw. zu beteiligen sind.

 

Herr Hüther (SPD) spricht sich für einen Ausbau des Freudenthaler Wegs aus.

 

Herr Schmitz (66) gibt zu bedenken, dass die Grundstückseigentümer des Freudenthaler Wegs im Rahmen von Anliegerbeiträgen an dem Ausbau finanziell beteiligt werden würden. Ob es sich um einen erstmaligen Ausbau der Straße handelt, bei dem die Anwohner nach dem Baugesetzbuch mit Beiträgen von 90 Prozent an den Kosten zu beteiligen sind oder ob es sich um eine Instandsetzung der Straße handelt, bei der die Anwohner mit einem niedrigeren Anteil nach dem Kommunalen Abgabengesetz zu beteiligen sind, muss von der Verwaltung geprüft werden.

 

Herr Hüther (SPD) beantragt daraufhin, dass die Verwaltung den Ausbau des Freudenthaler Wegs hinsichtlich der Anwohnerbeiträge prüft und bei Vorlage des Prüfergebnisses den Tagesordnungspunkt erneut der Bezirksvertretung des Stadtbezirks III zur Entscheidung vorlegt.

 

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Diskussion lässt Herr Bezirksvorsteher Schönberger wie folgt abstimmen:


- einstimmig -