Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Die Tagesordnungspunkte 7.1, „Barrierefreie und altengerechte Wohnungen in allen Stadtteilen“, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.01.2020 zum Antrag Nr. 2019/3359, Antrag Nr. 2020/3381, 7.2, „Barrierefreie und altengerechte Wohnungen in allen Stadtteilen“, Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.19, Antrag Nr. 2019/3359, 7.3, „Vorrang für genossenschaftliche Bauprojekte beim Verkauf städtischer Grundstücke“, Antrag der Gruppe DIE LINKE.LEV vom 05.12.19, Antrag Nr. 2019/3358, 7.4, „Bezahlbar Wohnen in Leverkusen“, Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.19, Antrag Nr. 2019/2743 sowie 7.5, „Mehr bezahlbarer Wohnraum“, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.09.19, Antrag Nr. 2019/3139 werden gemeinsam diskutiert.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) erläutert den Antrag seiner Fraktion zu Tagesordnungspunkt 7.2, Antrag Nr. 2019/3359. Die Quartiere sollen so entwickelt werden, dass es den Menschen möglich ist, bei Altersgebrechlichkeit in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu verbleiben. Hierfür sind entsprechende Flächen mit dieser Zielsetzung zu entwickeln, so Rh. Paul Hebbel (CDU). Rh. Schönberger (CDU) ergänzt, dass dieser Wohnraum dann auch bezahlbar sein muss. Frau Biermann-Tannenberger (CDU) stellt dar, dass bei einer Flächenentwicklung für ältere Menschen dann auch die Akzeptanz in der Bevölkerung größer wäre, dass bestimmte Areale durch die Verwaltung zu Wohnbauzwecken entwickelt werden.

 

Frau Beigeordnete Deppe äußert ihr Verständnis für den Antrag. Sie stellt dar, dass das Planungsrecht leider keine Möglichkeit einräumt, auf Flächen nur altersgerechtes Wohnen zu entwickeln. Die Landesbauordnung regelt die Barrierefreiheit bei allen Neubauten. Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass die gesteigerte Nachfrage am Markt zudem für mehr altersgerechtes Wohnen sorgen wird. Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass für städtischen Wohnraum im Bestand die WGL für eine altersgerechte Sanierung zuständig ist.

 

Frau Haase-Mülleneisen (Beirat für Menschen mit Behinderungen) fordert, dass auch die Wohnungen und Häuser von Bauträgern von Beginn an so entwickelt werden, dass sie für einen gesamten Lebenszyklus genutzt werden können.

 

Herr Bartels (FDP) und Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) machen darauf aufmerksam, dass es für entsprechende Umbauten KfW-Darlehn oder Zuschüsse der Kranken- und Rentenversicherungsträger gibt. Herr Hüther (SPD) stellt dar, dass zudem der Unterschied zwischen rollstuhlgerecht und barrierefrei zu beachten ist.

 

Frau Kronenberg (DIE LINKE.LEV) erläutert den Antrag ihrer Gruppe zu Tagesordnungspunkt 7.3, Antrag Nr. 2019/3358.

 

Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass genossenschaftliche Bauvorhaben entstehen, wenn sich hierfür Menschen organisieren; die Verwaltung kann dies nicht beeinflussen. Frau Beigeordnete Deppe sagt jedoch eine Unterstützung der Verwaltung zu.

 

Es schließt sich im Ausschuss eine kontroverse Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 7.4, Antrag Nr. 2019/2743 sowie 7.5, Antrag Nr. 2019/3139 an. Rh. Schönberger (CDU) führt aus, dass die starre prozentuale Festlegung einer Quote für sozialen Wohnungsbau nicht zielführend ist. Rh. Paul Hebbel (CDU) fügt hinzu, dass eine 25% Quote, die von der SPD-Fraktion in ihrem Antrag Nr. 2019/2743 beantragt wird, bereits mit dem Wohnungsbauprogramm 2030+ beschlossen wurde.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt wie folgt über die einzelnen Tagesordnungspunkte abstimmen:

 

Der Tagesordnungspunkt 7.1, „Barrierefreie und altengerechte Wohnungen in allen Stadtteilen“, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.01.2020 zum Antrag Nr. 2019/3359, Antrag Nr. 2020/3381, wird durch den Antragsteller zurückgezogen.

 

Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 7.2, Barrierefreie und altengerechte Wohnungen in allen Stadtteilen, Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.19, Antrag Nr. 2019/3359 wird wie folgt geändert:

 

„Die Stadt Leverkusen leistet jegliche Unterstützung, um in allen Stadtteilen die notwendigen Voraussetzungen für den Bau von barrierefreien und altengerechten Wohnungen zu schaffen.“

 

Beschlussempfehlung an den Rat zum Antrag Nr. 2019/3359:

 

Wie Antrag mit vorgenannter Änderung

 

dafür:         15  (6 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     1  (FDP)

 

Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 7.3, „Vorrang für genossenschaftliche Bauprojekte beim Verkauf städtischer Grundstücke“, Antrag der Gruppe DIE LINKE.LEV, Antrag Nr. 2019/3358 wird wie folgt geändert:

 

„Bei Wohnprojekten werden genossenschaftliche Bauprojekte durch die Verwaltung unterstützt.“

 

Beschlussempfehlung an den Rat zum Antrag Nr. 2019/3358

 

Wie Antrag mit vorgenannter Änderung

 

- einstimmig -

 

Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 7.4, „Bezahlbar Wohnen in Leverkusen“, Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.19, Antrag Nr. 2019/2743 wird wie folgt geändert:

 

Bei Neubauvorhaben mit Planungsrecht wird eine verbindliche Mindestquote von 30 % für sozialen Wohnungsbau festgesetzt.

 

Beschlussempfehlung an den Rat zum Antrag Nr. 2019/2743:

 

Wie Antrag mit vorgenannter Änderung

 

 

dafür:           9  (4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     7  (6 CDU, 1 FDP)

 

Zum Antrag zu Tagesordnungspunkt 7.5, „Mehr bezahlbarer Wohnraum“, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.09.19, Antrag Nr. 2019/3139 erläutert Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wie folgt:

 

Der Beschluss zum Beschlusspunkt 1. „Die verbindliche Mindestquote für den sozialen Wohnungsbau wird bei neuen Bauvorhaben auf 30% festgesetzt.“ hat sich durch die Änderung des Antrags „Bezahlbar Wohnen in Leverkusen, Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.19, Antrag Nr. 2019/2743“ erledigt.

 

Die Beschlusspunkte 2. „Künftig werden Grundstücke verstärkt in Erbpacht vergeben.“ sowie 3. „Künftig wird verstärkt das Instrument „Konzeptvergabe“ genutzt.“ haben sich durch den Beschluss des Wohnungsbauprogramms 2030+ erledigt.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet daher um Abstimmung zum Beschlusspunkt 4. „Die WGL erhält bei alle neuen zu vergebenen Wohnbauflächen ein Vorkaufsrecht.“

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt den Ausschuss abstimmen:

 

Beschlussempfehlung an den Rat zum Antrag 2019/3139:

 

Wie Antrag mit vorgenannter Änderung

 

dafür:         11  (2 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     5  (4 CDU, 1 FDP)