Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschluss:

 

1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass durch die Verwaltung bei dem Verfahren der Bordsteinabsenkung zur Umwandlung von Vorgärten in Stellplätze jeweils Einzelfallprüfungen unter Abwägung des Allgemeinwohls im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgen.

 

2. Die Erstellung einer Vorgartensatzung wird in dieser Hinsicht seitens der Verwaltung nicht befürwortet.

 

3. Der Bürgerantrag wird abgelehnt.

 

 

 


Die Antragstellerin, Frau Wiegard, erhält einstimmig Rederecht und erläutert daraufhin ihren Bürgerantrag.

 

Rh. Miesen (CDU) regt an, dass künftig eine Gestaltung der Parkflächen mit z. B. Rasengittersteinen in das Genehmigungsverfahren aufgenommen werden soll, um eine Versiegelung von Flächen zu minimieren.

 

Herr Görlich (63) weist darauf hin, dass die Schaffung von nicht überdachten Stellplätzen bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern gemäß § 62 Ziffer 14 Buchstabe c Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei ist. Eine Verminderung von Flächenversiegelungen kann daher lediglich präventiv über den Weg der Beratung erfolgen.

 

Im Anschluss an die Diskussion lässt der Vorsitzende, Rh. März (SPD), über die Vorlage abstimmen.


dafür:           5  (1 CDU, 3 SPD, 1 FDP)

dagegen:     1  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)