Beschluss:
1. Den städtischen
Vertreterinnen und Vertretern in den Organen der
a) Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL),
b) Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl),
c) Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum),
wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung
erteilt
-
darauf
hinzuwirken, dass die Änderung der jeweiligen Gesellschaftsverträge zur
Umsetzung des § 108a GO NRW im Sinne der Begründung umgehend vorgenommen wird
und
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den
entsprechenden Beschlüssen in den Organen zuzustimmen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Anschluss an die Beschlussfassungen über die Änderungen in den Organen der Gesellschaften die jeweiligen Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -