Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der „die Circuspädagogen e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.

 

Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.

 

-einstimmig-