Die UNB berichtet, dass die Legislaturperiode des Rates mit der Kommunalwahl am 13.09.2020 endet. Damit ist auch ein neuer Beirat zu wählen. Die UNB geht in den nächsten Tagen auf die Vereine und Verbände mit der Bitte zu, Bewerber gem. § 70 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) für die nächste Legislaturperiode zu nennen.